Februar 2015

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK


Rechtswidrig, riskant und teuer: Der Theaterdonner mit dem Moratorium

(siehe 150201)

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel gilt eigentlich als eine Politikerin, die sich nicht gern festlegt, präzise Formulierungen scheut und Probleme erst mal aussitzt. Um so mehr überraschte im März 2011 ihre Entscheidung, wegen der Reaktorkatastrophe von Fukushima (110301) die sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für drei Monate abzuschalten (110302). Schließlich war es gerade mal ein paar Monate her, daß ihre schwarz-gelbe Koalition die Laufzeiten aller 17 deutschen Kernkraftwerke kräftig verlängert hatte. Auch die sieben ältesten Reaktoren waren dabei mit einer Verlängerung um acht Jahre bedacht worden. Für die zehn neueren Reaktoren gab es sogar vierzehn Jahre zusätzlich (100901). Als in Fukushima die Reaktoren explodierten, war die Neuregelung erst seit zweieinhalb Monaten in Kraft (101214).

Moratorium – ein vager Begriff

Die Bundesregierung bezeichnete den von ihr beschlossenen dreimonatigen Betriebsstopp für die ältesten Kernkraftwerke als "Moratorium". Sie verwendete damit einen Begriff aus der Finanzsphäre, der im Deutschen eigentlich die Stundung einer fälligen Zahlung durch staatliche Autorität bedeutet (das wohl bekannteste Beispiel ist die einjährige Aussetzung aller internationalen Zahlungverpflichtungen, die 1931 auf Initiative des US-Präsidenten Hoover zustande kam). Unter dem Einfluß des erweiterten angelsächsischen Sprachgebrauchs wird der Begriff aber immer häufiger im allgemeinen Sinne von "Aufschub" und "Aussetzung" verwendet. So vereinbarten Bundesregierung und KKW-Betreiber im Juni 2000 ein Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben (000601), während Union und FDP in ihrem 2009 geschlossenen Koalitionsvertrag die unverzügliche Aufhebung dieses Moratoriums forderten (091001). In der Schweiz gab es 2003 eine Initiative "Moratorium plus", die den Betrieb von Kernkraftwerken auf vierzig Jahre beschränken und zusätzlich einen zehnjährigen Baustopp für Neubauten erreichen wollte (030504). Die Monopolkommission wollte 2007 den vier Energiekonzernen ein Moratorium für Kraftwerksneubauten auferlegen, um die Chancen von Wettbewerbern zu verbessern (071102). Im Februar 2014 tauchte der Begriff auch in der Auseinandersetzung um die Gleichstrom-Trasse von Sachsen-Anhalt nach Bayern auf: Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer verlangte, die Pläne für den Netzausbau durch ein Moratorium bis auf weiteres auf Eis zu legen (140201).

Inzwischen ist es vier Jahre her, daß die Kanzlerin diese atemberaubende Volte vollführte, mit der sich die Union vom Bremser zum Förderer des Atomausstiegs wandelte. Rückblickend könnte man den Eindruck gewinnen, als sei die Katastrophe von Fukushima für die promovierte Physikerin Merkel eine Art Erweckungserlebnis gewesen, wie seinerzeit beim römischen Christenverfolger Saulus, der dann als Apostel Paulus in die Kirchengeschichte einging. Sie scheint sich kurzentschlossen eine grüne Jakobinermütze aufgesetzt zu haben, weil die Kernschmelze im fernen Japan sie endlich davon überzeugt hatte, daß es sich bei der sogenannten friedlichen Nutzung der Kernenergie um eine hochgefährliche Sackgasse handelt.

Zu diesem Eindruck trägt vor allem bei, daß es nicht bei der dreimonatigen Abschaltung der sieben ältesten Kernkraftwerke blieb. Schon zwei Monate vor Ablauf des Moratoriums entschloß sich die schwarz-gelbe Koalition, die Laufzeiten-Verlängerung wieder rückgängig zu machen (110402). Zusätzlich wurde das Jahr 2022 als verbindlicher Termin für den völligen Ausstieg aus der Kernenergie festgelegt. Die sieben ältesten Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk Krümmel durften überhaupt nicht mehr ans Netz gehen (110501). Damit war klar, daß die Regierung tatsächlich eine atompolitische Wende vollzog. Am 30. Juni wurde die entsprechende Neufassung des Atomgesetzes vom Bundestag verabschiedet (110601) und trat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 6. August 2011 in Kraft.

Das Moratorium war technisch unsinnig und verantwortungslos

Aber war dieser Gang der Dinge tatsächlich so beabsichtigt gewesen? War das Moratorium von Anfang an dazu gedacht, auf die Rücknahme der Laufzeiten-Verlängerung einzustimmen? Hat Merkel schon mit der abrupten Abschaltung von sieben Kernkraftwerken dieses Ziel verfolgt und halt nur ein bißchen dramatisiert, weil es in der Politik nicht ohne Theaterdonner geht?

Um Theaterdonner handelte es sich in jedem Fall. Es gab keinen vernünftigen Grund, in Deutschland die sieben ältesten Kernkraftwerke schlagartig vom Netz zu nehmen, weil ein Kernkraftwerk am Pazifischen Ozean einem Erdbeben und einer dadurch ausgelösten Flutwelle nicht standhalten konnte. Vielmehr bedeutete dies eine schwere Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die leistungsstarken Kernkraftwerke waren nun mal so etwas wie die Ecksteine in der Architektur des deutschen Übertragungsnetzes. Man konnte sie nicht einfach aus dieser Architektur herausbrechen, ohne das ganze System zu destabilisieren. Es ging dabei keineswegs allein um die Stromerzeugung. Die plötzlich entfallende Wirkleistung von fünf Kernkraftwerken – zwei der sieben waren ohnehin abgeschaltet – ließ sich ja durch Stromimporte und das Hochfahren anderer Erzeugungskapazitäten noch kompensieren. Aber für die Blindleistung, die von diesen Kernkraftwerken an den Knotenpunkten des Netzes bereitgestellt wurde, gab es keinen entsprechenden Ersatz. Deshalb mußte zum Beispiel im abgeschalteten Kernkraftwerk Biblis A der Generator für sieben Millionen Euro so umgebaut werden, daß er weiterhin – nun aber im Motorbetrieb – am Netz bleiben und Blindleistung im Bereich von -400 MVar bis +900 MVar einspeisen konnte (140811).

Das Moratorium war somit technisch unsinnig und sogar verantwortungslos, ganz unabhängig von den grundsätzlichen Risiken der Kernenergie, die es natürlich auch in Deutschland gab und die seit langem bekannt waren. Zum Beispiel mußte im April 1992 der Reaktor Biblis A wegen eines relativ starken Erdbebens abgeschaltet werden (920410). Der Bau des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geriet für RWE zum Fiasko, weil ebenfalls die Erdbebensicherheit nicht geprüft worden war (951101). Daneben gab es Tausende von "meldepflichtigen Vorkommnissen" in den Kernkraftwerken, die zum Teil sicherheitsrelevant waren. Dazu gehörten die Risse im Reaktorkühlkreislauf des KKW Würgassen (920414), der Pfusch an Schweißnähten im KKW Brunsbüttel (930202), der Kühlmittelverlust im KKW Obrigheim (940310), die Risse im Reaktor-Kernmantel des KKW Würgassen (941009), das Versagen eines Sicherheitsventils im KKW Unterweser (980615), die Risse im Reaktorkühlkreislauf des KKW Biblis A (001118), die Wasserstoff-Explosion im KKW Brunsbüttel (020516), die Risse im Primärkreislauf des KKW Unterweser (021113), der Fehler im Notkühlsystem des KKW Biblis A (030407), die fehlenden Sicherungsstifte im Notkühlsystem des KKW Philippsburg 2 (040312), die falsch montierten Dübel im KKW Biblis A (080210) oder die Pannenserie im KKW Krümmel (090701).

Kanzlerin berief sich auf einen "überragenden Grund" von höchst nebulöser Art

Die schwarz-gelbe Regierung hatte diese realen Risiken bis dahin ignoriert oder doch wenigstens verharmlost. Noch viel unwahrscheinlicher als ein Erdbeben im unteren Bereich der Richter-Skala war aber in Deutschland, daß plötzlich ein Nordsee-Tsunami über das Kernkraftwerk Brunsbüttel hereinbrechen oder eine gewaltige Flutwelle das Oberrheintal hinabrauschen und das Kernkraftwerk Biblis unter Wasser setzen würde.

Die Kanzlerin gab das auch zu, als sie am 17. März 2011 den Moratoriums-Beschluß vor dem Bundestag verteidigte: "Ja, es bleibt wahr: Derart gewaltige Erdbeben und Flutwellen, wie sie Japan getroffen haben, treffen uns nach allen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erwartungen nicht." Aber dennoch könne die Bundesregierung "nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, und zwar aus einem alles überragenden Grund".

"Die Wahl!" ergänzte an dieser Stelle eine Stimme aus dem Plenum. Sie gehörte dem Linken-Abgeordneten Ilja Seifert.

Doch Merkel erklärte den alles überragenden Grund so: "Die unfaßbaren Ereignisse in Japan lehren uns, daß etwas, was nach allen wissenschaftlichen Maßstäben für unmöglich gehalten wurde, doch möglich werden konnte." (110303)

Das mochte nun glauben, wer wollte. Genausogut hätte Merkel aus dem "Hamlet" zitieren können, wo es heißt: "Es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und Erde, als Eure Schulweisheit sich träumen läßt." Ebenfalls von Shakespeare stammt allerdings auch die Redewendung, daß "Gründe so wohlfeil wie Brombeeren" sein können. Der Zwischenruf des Linken-Abgeordneten folgte eher dieser Einsicht. Und es spricht einiges dafür, daß er damit recht hatte.

Das Moratorium beließ der schwarz-gelben Koalition vorerst alle Handlungsmöglichkeiten

Zum damaligen Zeitpunkt war nämlich noch keineswegs klar, wie die bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt (20. März) sowie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (27. März) ausgehen würden. Und das Moratorium war insofern eine Luftnummer, als es der Bundesregierung alle Handlungsmöglichkeiten offen ließ. Es wäre jedenfalls voreilig, darin eine Art Vorstufe und Ankündigung der später erfolgten Rücknahme der Laufzeiten-Verlängerung zu sehen. In Wirklichkeit verpflichtete das Moratorium die Bundesregierung zu gar nichts. Es war sichtlich darauf angelegt, der schwarz-gelben Regierung kurz vor den anstehenden drei Landtagswahlen den Rücken in Sachen Kernenergie freizuhalten. Der willkürliche und sachlich unbegründete, aber bombastische Theaterdonner einer sofortigen Abschaltung der ältesten Reaktoren verfolgte zunächst mal keinen anderen Zweck, als die Wahlergebnisse zugunsten von Union und FDP zu beeinflussen.

Die einzige Verpflichtung bestand darin, sämtliche deutschen Kernkraftwerke einer Überprüfung durch die Reaktorsicherheitskommission zu unterziehen. Aber auch das war eine Luftnummer, weil das Ergebnis so vorhersehbar war wie das Amen in der Kirche. Es war nicht damit zu rechnen, daß sich bei einem der 17 deutschen Kernkraftwerke – ob älteren oder neueren Datums – eine gravierende Beanstandung ergeben würde. Das bis 15. Juni befristete Moratorium enthielt deshalb ein doppeltes Verfallsdatum: Spätestens nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen hätten auch die ältesten Kernkraftwerke wieder ans Netz gehen und ihre verlängerten Laufzeiten voll ausschöpfen können.

Brüderle erklärte Wirtschaftsbossen das Moratorium mit dem Druck des Wahlkampfes

So sah das wohl auch der damalige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), dem Merkels Moratorium besonders peinlich sein mußte, da sich seine Partei bis dahin als eine Art Prätorianergarde der Atomwirtschaft gebärdet hatte und von dieser mit erheblichen Spenden unterstützt worden war. Eigentlich sollte er am 14. März 2011 vor der Spitze des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) nur zum Thema Industriepolitik sprechen. Als jedoch der Moratoriums-Beschluß bekannt wurde, wollte der BDI-Präsident Hans-Peter Keitel aus erster Hand wissen, ob die Nachricht stimme und was es damit für eine Bewandtnis habe. Brüderle signalisierte daraufhin den anwesenden Wirtschaftsbossen – unter denen sich mit RWE-Chef Jürgen Großmann und E.ON-Chef Johannes Teyssen auch die beiden größten Reaktorbetreiber befanden – daß kein Grund zur Beunruhigung bestehe und sie diese Entscheidung vor dem Hintergrund der bevorstehenden Landtagswahlen verstehen müßten.

Wörtlich hieß es im Protokoll der BDI-Veranstaltung: "Der Minister bestätigte dies und wies erläuternd darauf hin, daß angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen Druck auf der Politik laste und die Entscheidungen daher nicht immer rational seien". Im übrigen sei er selber ein Befürworter der Kernenergie, schon mit Rücksicht auf die Branchen, die besonders viel Energie benötigen. "Es könne daher keinen Weg geben, der sie in ihrer Existenz gefährde."

Obwohl der Verteilerkreis des Protokolls sehr klein war, wurde Brüderles Äußerung der "Süddeutschen Zeitung" zugespielt, die darüber am 24. März berichtete. Noch am selben Tag wurde sie von den Oppositionsparteien im Bundestag aufgegriffen. Vor allem Gregor Gysi von der Linken stellte sie in den Mittelpunkt seiner Rede. Genüßlich zitierte er aus dem Protokoll, wie es in dem Zeitungsbericht wiedergegeben wurde, und empfahl dem Bundeswirtschaftsminister: "Herr Brüderle, ich rate Ihnen, das nicht zu bestreiten."

Brüderle vermied es in der Tat, den Wortlaut des Protokolls zu bestreiten. Daran gab es nichts zu deuteln. Der BDI war dem bedrängten Minister aber inzwischen zur Seite gesprungen. Angeblich hatte er nachträglich festgestellt, daß das Protokoll fehlerhaft gewesen sei. Darauf konnte sich Brüderle nun berufen, ohne den Vorwurf zu riskieren, das Parlament zu belügen: "Sie haben aus einem Protokoll zitiert, zu dem der BDI inzwischen erklärt hat, daß meine Ausführungen falsch wiedergegeben worden sind." Unter dem Gelächter der Opposition beteuerte er: "Es ist absurd, uns Wahlkampfmanöver vorzuwerfen."

BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf trat am folgenden Tag von seinem Amt zurück. Zur Begründung sagte er: "Ich übernehme die politische Verantwortung für die Folgen einer Indiskretion, an der ich persönlich nicht beteiligt war, um möglichen Schaden für das Verhältnis von Wirtschaft und Politik abzuwenden." Daß Schnappauf nun von einer "Indiskretion" sprach, klang wie ein Dementi seiner früheren Darstellung, wonach Brüderles Äußerungen nicht richtig wiedergegeben worden seien. (110305)

Erst die Unglaubwürdigkeit von Merkels Moratorium bewirkte die Rücknahme der Laufzeiten-Verlängernung

Die Opposition war sowieso der Meinung, daß Merkel nur ein wahltaktisches Manöver verfolgte. Aber auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition dürfte die Sichtweise, die Brüderle "unter uns Pfarrerstöchtern" beim BDI zu Protokoll gab, zum großen Teil verbreitet gewesen sein. Das würde zugleich erklären, weshalb die Wende der Kanzlerin sogar von notorischen Lobbyisten der Atomwirtschaft ohne Protest und ohne vernehmbares Murren akzeptiert wurde.

Merkel hatte sich bis dahin wohlweislich gehütet, die Laufzeiten-Verlängerung in irgendeiner Weise in Frage zu stellen. In ihrer Erklärung vor dem Bundestag beschränkte sie sich auf radikal klingende, letztendlich aber unverbindliche Floskeln, die jeder nach seinem Geschmack auslegen konnte und ihr damit völlige Handlungsfreiheit nach allen Richtungen beließen. Das klang etwa so: "Die Lage nach dem Moratorium wird eine andere sein als die Lage vor dem Moratorium, denn alles kommt auf den Prüfstand. Sie wird darüber hinaus – das sage ich, damit auch da kein Mißverständnis entsteht – auch eine andere Lage sein als die Lage zur Zeit des rot-grünen Gesetzes."

Ende März war es mit dieser wortradikalen Unverbindlichkeit vorbei. Die Landtagswahlen zeigten, daß auch die Wählerschaft dem atompolitischen Kurswechsel der Kanzlerin nicht über den Weg traute. In Sachsen-Anhalt flog am 20. März die Atompartei FDP aus dem Landtag, und der Stimmenanteil der CDU sank von 36,2 auf 32,5 Prozent. Noch viel schlimmer kam es eine Woche später in Baden-Württemberg, wo die CDU seit fast sechzig Jahren ununterbrochen regiert hatte: Sie verlor massenhaft Wähler an die Grünen, die zur zweitstärksten Partei wurden und nun mit der SPD als Koalitionspartner zum ersten Mal in einem Bundesland den Ministerpräsidenten stellen konnten. Die FDP büßte in ihrem vermeintlichen "Stammland" 5,4 Prozent ein und kam nur noch knapp über die Fünf-Prozent-Hürde hinweg (110306). Dieses Debakel war in erster Linie auf die Unglaubwürdigkeit der schwarz-gelben Atompolitik zurückzuführen. Eine Umfrage von Infratest Dimap ergab, daß 78 Prozent der Wähler an ein wahltaktisches Manöver glaubten.

Alte Ausstiegs-Regelung wurde wiederhergestellt, aber mit zwei Zutaten aufgehübscht

Erst jetzt beschloß die schwarz-gelbe Regierung, ihr absolut unnötiges, die Versorgungssicherheit gefährdendes und nur auf Theaterdonner zielendes Moratorium vom Ruch eines wahltaktisch bedingten Manövers zu befreien. Diese Flucht nach vorn konnte natürlich nicht gelingen, wenn an der Laufzeiten-Verlängerung festgehalten wurde. Sie sollte aber keinesfalls wie eine einfache Rückkehr zur alten Ausstiegsregelung aussehen. Deshalb enthielt der Gesetzentwurf, den die Koalition jetzt ausarbeiten ließ, noch zwei Zutaten: Zum einen waren das feste Schlußtermine, bis zu denen die bestehenden Kernkraftwerke die ihnen aufgrund der wiederhergestellten alten Reststrommengen-Regelung zustehenden Gigawattstunden abgearbeitet haben müssen. Zum anderen durften die sieben Kernkraftwerke, die unter das Moratorium fielen, sowie das Kernkraftwerk Krümmel nicht mehr ans Netz gehen, sondern mußten abgeschaltet bleiben.

Beides klang wieder ziemlich radikal, gerade so, als ob sich nun die Union beim Ausstieg aus der Kernenergie an die Spitze gesetzt hätte. Die Zutaten änderten aber grundsätzlich nichts am Mengengerüst der alten Ausstiegsregelung. Die Schlußtermine waren so bemessen, daß sie den KKW-Betreibern die Abarbeitung der Reststrommengen erlaubten, die ihnen bereits aufgrund der alten Regelung zugestanden wurden. Die acht Reaktoren, die nicht mehr ans Netz gehen durften, hätten sowieso bald stillgelegt werden müssen. Soweit sie noch über Reststrommengen verfügten, durften diese auf andere Kernkraftwerke übertragen werden (110601).

Als im Mai 2011 die Reaktorsicherheitskommission das Ergebnis der angeordneten Sicherheitsüberprüfung aller 17 deutschen Kernkraftwerke vorlegte und die zu erwartende Entwarnung gab (110506), hatte sich die Koalition bereits auf die gesetzliche Neuregelung geeinigt (110501). Der Persilschein war somit überflüssig geworden, soweit er ursprünglich dem Zweck dienen sollte, die Laufzeiten-Verlängerung zu rechtfertigen und die Wiederinbetriebnahme der ältesten Reaktoren zu legitimieren. Immerhin zeigte der Bericht, daß die Sicherheit der Anlagen keineswegs vom Baujahr und Reaktortyp abhing. Die Kanzlerin hatte dagegen vor dem Bundestag den Eindruck erweckt, als ob die zeitweilige Abschaltung der ältesten Kernkraftwerke als Sicherheits- und Schutzmaßnahme "für die Menschen in Deutschland" unbedingt erforderlich gewesen sei. Die nunmehrige Entwarnung änderte freilich nichts mehr am sofort vollstreckbaren Todesurteil für die ältesten Reaktoren, die sowieso bald vom Netz gegangen wären. Schließlich war das Verbot des Wiederanfahrens ein publikumswirksamer Effekt. Vor allem erweckte es den Eindruck, als ob das Moratorium tatsächlich notwendig gewesen sei und als ob sich die gesetzliche Neuregelung kontinuierlich daraus entwickelt habe.

Kanzlerin berief sich auf eine Rechtsgrundlage, die es in dieser Form gar nicht gab

Vorläufig verborgen blieb der breiten Öffentlichkeit der skandalöseste Aspekt des Moratoriums, der in der fehlenden Rechtsgrundlage bestand. Das Moratorium war eben nicht nur sicherheitstechnisch unsinnig und sogar riskant, sondern auch rechtswidrig. Das hätte von Anfang an sogar der juristische Laie erkennen können, indem er sich den § 19, Abs. 3 des Atomgesetzes näher anschaute, mit dem die Kanzlerin ihren Beschluß im Bundestag begründet hatte. Dieser Paragraph war mit Blick auf einen schweren Störfall konzipiert worden und ermächtige die Atomaufsichtsbehörden in allgemeiner Form zur Ergreifung irgendwelcher "Schutzmaßnahmen".

Keinesfalls deckte dieser Paragraph die Interpretation, welche die Kanzlerin ihm gab, als sie daraus ganz allgemein die Ermächtigung herauslas, "eine Anlage vorübergehend stillzulegen, bis sich die Behörden Klarheit über eine neue Lage verschafft haben". Völlig zu Recht stießen sich Zwischenrufer aus den Reihen der Opposition sofort an diesem schwammig-nebulösen Begriff der "neuen Lage", als Merkel damit am 17. März vor dem Bundestag ihre abstruse Auslegung des Atomgesetzes zu rechtfertigen versuchte.

Inzwischen weiß man, daß die Regierung von den eigenen juristischen Fachleuten gewarnt worden war, sich auf diese schlüpfrige Terrain zu begeben. Sie hatte diese Warnungen aber mißachtet, weil sie auf den Theaterdonner keinesfalls verzichten wollte und zumindest den Anschein einer Rechtsgrundlage brauchte. Stattdessen setzte sie voll auf die exekutive Gewalt zur Durchsetzung des Moratoriums und auf den Umstand, daß alle fünf Bundesländer, in denen sich die sieben ältesten Reaktoren befanden, von der Union regiert wurden. So kam es dann am 15. März 2011 zu einem Treffen der Bundeskanzlerin mit den fünf CDU-Ministerpräsidenten, bei dem man sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigte. Die beteiligten Länderumweltminister bekamen außerdem vom Bundesumweltministerium eine Art Formulierungshilfe, wie sie als Atomaufsicht die dreimonatige Zwangsabschaltung begründen sollten.

KKW-Betreiber verlangen jetzt Schadenersatz von 882 Millionen Euro

RWE-Chef Jürgen Großmann – ein enragierter Verfechter der Kernenergie – war zunächst der einzige, der die Abschaltungsverfügung nicht hinnehmen wollte und deshalb beim Hesssischen Verwaltungsgerichtshof klagte (110403). Nach dem Auslaufen des Moratoriums wurde daraus eine Klage auf Schadenersatz. Daß Land und Bund in dieser Auseinandersetzung über schlechte Karten verfügten, weil es eine rechtliche Fundierung des Moratoriums praktisch nicht gab, drang vorerst aber noch nicht durch. Das begann sich erst zu ändern, als der Verwaltungsgerichthof der Klage im Februar 2013 stattgab, weil die vom hessischen Umweltministerium am 18. März 2011erlassene Abschaltverfügung sowohl formell als auch materiell rechtswidrig gewesen sei (130214). Ein Jahr später wies das Bundesverwaltungsgericht die vom Land Hessen dagegen erhobene Revisionsbeschwerde zurück (140110). Das Urteil wurde damit rechtskräftig. RWE konnte nun zumindest Schadenersatz für die Zeit des erzwungenen Stillstands von Biblis A verlangen (Biblis B war wegen einer planmäßigen Revision ohnehin abgeschaltet gewesen) (140807).

Die nunmehr höchstrichterlich bestätigte Rechtswidrigkeit des Moratoriums für Biblis betraf aber keineswegs nur die Abschaltung der beiden RWE-Blöcke in Hessen, sondern auch die ähnlich gearteten Verfügungen, die von den Atomaufsichtsbehörden in Baden-Württemberg (Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1), Bayern (Isar 1), Niedersachsen (Unterweser) und Schleswig-Holstein (Brunsbüttel) erlassen worden waren. Deshalb klagten nun auch E.ON wegen Isar 1 und Unterweser (141002) sowie die EnBW wegen Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1(141208). Daß nicht auch noch Vattenfall klagte, war lediglich darauf zurückzuführen, daß Brunsbüttel ohnehin seit langem stillstand.

Zumindest der RWE-Konzern ging noch einen Schritt weiter: Er verlangte nun sogar für die Zeitspanne zwischen dem Ablauf des Moratoriums Mitte Juni 2011 und dem Inkrafttreten des geänderten Atomgesetzes am 6. August 2011 eine Entschädigung, weil ihm das Wiederanfahren von Biblis B nach Abschluß der Revision verwehrt worden sei. Er berief sich dabei auf einen Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier (CDU), in dem Bouffier dem damaligen Konzernchef Großmann auf dessen Wunsch schriftlich bestätigt hatte, daß die hessische Atomaufsicht gegen ein Wiederanfahren von Biblis B "vorgehen" werde. Am Ende addierten sich so die bekanntgewordenen Schadenersatzforderungen der drei KKW-Betreiber zu 882 Millionen Euro (150102).

Es ist ein Unterschied, ob eine Regierung ihre Beschlüsse "par orde du mufti" oder auf gesetzlicher Grundlage umsetzt

Der Steuerzahler kann jetzt nur noch hoffen, daß die Gerichte an diesen Forderungen ein paar kräftige Abstriche machen. Vor allem der Nachschlag, den RWE für das unterbliebene Wiederanfahren von Biblis B bekommen möchte, steht auf mehr als wackligen Beinen. Denn am 15. Juni, als das Moratorium auslief, stand die Neufassung des Atomgesetzes bereits fest. Es hätte sich deshalb für RWE gar nicht gelohnt, den Reaktor für ein paar Wochen anzufahren, denn mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 6. August wäre sofort und endgültig die Wiederabschaltung fällig gewesen (110601). Der Streit darüber, ob der hessische Ministerpräsident Bouffier dem RWE-Chef Großmann bewußt in die Hände spielen wollte, als er schriftlich mit einem "Vorgehen" der Landesregierung gegen ein Wiederanfahren drohte, wirkt dagegen eher nebensächlich.

Mit ziemlicher Sicherheit werden die Gerichte aber Schadenersatzansprüche anerkennen. Es ist nun mal ein Unterschied, ob eine Regierung ihre Beschlüsse einfach "par orde du mufti" oder auf gesetzlicher Grundlage umsetzt. Im Falle des Moratoriums kommt hinzu, daß es sich nicht um eine sinnvolle Maßnahme handelte, sondern um wahltaktischen Theaterdonner. Daß die Kanzlerin wahrheitswidrig den Eindruck zu erwecken versuchte, sie handele im Einklang mit dem Atomgesetz, macht die Sache nicht besser. Sie kann sich auch nicht auf einen Irrtum berufen, denn die juristischen Experten der Regierung hatten davor gewarnt, sich auf dieses dünne Eis zu begeben. Prompt ist sie eingebrochen.