Dezember 2022 | 
          
            221213-14 | 
          
            ENERGIE-CHRONIK | 
        
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Die drei ersten Wind-Ausschreibungen im Jahr 2017 waren noch mehrfach überzeichnet. Bei den 24 folgenden Auktionen kam es dagegen in der Regel zu Unterzeichnungen, und bei dem Viertel, wo dies nicht der Fall war, fielen die Überzeichnungen vergleichsweise bescheiden aus. Die Grafik lässt ferner erkennen, dass 2021 mit dem Angebot auch die Nachfrage wieder zunahm und im September sogar die ausgeschriebenen 1.492 Megawatt übertraf. Es sah fast so aus, als ob die 2018 begonnene Durststrecke endlich zu Ende wäre. Aber leider hat sich diese Tendenz 2022 nicht fortgesetzt. Dies zeigt vor allem das jetzt veröffentlichte Ergebnis der Dezember-Auktion.  | 
          
Wie die Bundesnetzagentur am 20. Dezember mitteilte, war die
      Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Dezember das
      dritte Mal in Folge unterzeichnet. Mit Blick auf die dem
      Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen sei
      dies zu erwarten gewesen. Deshalb habe man das Ausschreibungsvolumen von
      vornherein von 1.190 MW auf 604 MW reduziert.
      Eingereicht wurden indessen nur 16 Gebote im Umfang von insgesamt rund 203
      MW. Die eingereichte Gebotsmenge habe sich damit auf lediglich ein Drittel
      der neu erfassten Genehmigungen belaufen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 Cent/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 Cent/kWh. Mit 5,87 Cent/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist wieder höher als in den vier vorangegangenen Runden. Die größten Zuschlagsmengen entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Dezember die Höchstwerte für die
      Ausschreibungen des Jahres 2023 neu festgelegt: Sie betragen nun für
      Windenergie an Land 7,35 Cent/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25
      Cent/kWh. "Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche
      Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen
      teilnehmen", erklärte dazu der Präsident der Behörde, Klaus Müller. "Ich
      hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder
      ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann." Die Erhöhung des
      Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen werde derzeit vorbereitet, um auch
      in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele
      zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die
      Innovationsausschreibungen werde ebenfalls geprüft.
      
      Mit der Anpassung der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die
      gestiegenen Kosten bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen sowie
      auf gestiegene Zinskosten bei deren Finanzierung. Sie macht diesen
      Kostenanstieg für den starken Gebotsrückgang verantwortlich, der 2022
      sowohl bei Windkraftanlagen (siehe oben) als
      auch bei Solaranlagen (221212) zu beobachten war.
      Bei Windenergieanlagen seien trotz ausreichend vorhandener genehmigter
      Projekte nur wenige Gebote eingereicht worden. Bei den
      Aufdach-Solaranlagen habe sich die Gebotsmenge bei der Dezember-Auktion
      fast halbiert. Bei beiden Technologien sei es zu deutlichen Unterdeckungen
      gekommen, obwohl man die Ausschreibungsvolumina vorsorglich reduziert
      habe. 
Der Bundestag hat aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur
      am 15. Dezember erweitert, indem er in Artikel 5 des Gesetzes zur
      "Strompreisbremse" den § 85a des
      Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend änderte: Die Bundesnetzagentur
      ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Bisher
      waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der
      erweiterten Kompetenz hat die Behörde schnellstmöglich Gebrauch gemacht:
      Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und
      damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.