Oktober 2021

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ENERGIE-CHRONIK


 


Ende 2020 steckte das EEG-Konto mit mehr als vier Milliarden Euro in den roten Zahlen. Erst durch einen Zuschuss von 5,1 Milliarden Euro gelangte es im Januar dieses Jahres wieder in den positiven Bereich. Der sonst regelmäßig bis zum Frühjahr andauernde Anstieg des EEG-Saldos fiel aber nur flau aus. Im Mai kam es deshalb zu einer weiteren Finanzspritze von 3 Milliarden. Bis Ende des Jahres kommt dazu noch der Rest der insgesamt 10,8 Milliarden Euro, die bei der Heruntersubventionierung der diesjährigen EEG-Umlage auf 6,5 ct/kWh zugrunde gelegt wurden. – Wie sich das EEG-Konto ohne diese Zuschüsse entwickelt hätte, zeigt die andere Version dieser Grafik.

EEG-Umlage für 2022 wird auf 3,723 Cent/kWh gesenkt

Die EEG-Umlage wird 2022 auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gesenkt. Dies gaben die Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober bekannt. Gemäß § 5 der Erneuerbaren-Energien-Verordnung sind sie verpflichtet, bis spätestens zu diesem Kalendertermin jeweils die EEG-Umlage für das folgende Jahr zu veröffentlichen. In das übliche Berechnungsverfahren flossen dabei zum zweiten Mal Bundeszuschüsse in Milliardenhöhe mit ein, um eine untragbar gewordene Belastung der Stromverbraucher zu verhindern. So hätte die EEG-Umlage für das laufende Jahr eigentlich 9,651 ct/kWh betragen müssen, wurde aber durch die Bereitstellung eines Bundeszuschusses von 10,8 Milliarden Euro auf 6,5 ct/kWh gesenkt. Trotz dieser enormen Finanzspritze hätte auch die nun für das Jahr 2022 ermittelte EEG-Umlage eigentlich bei 4,657 ct/kWh liegen müssen. Ein weiterer Bundeszuschuss von 3,25 Milliarden Euro sorgt jedoch dafür, dass es nur 3,723 ct/kWh sind.

Weitgehender Konsens über komplette Abschaffung der EEG-Umlage


Eine derartige Preisexplosion gab es noch nie: Von April 2020 bis September 2021 stieg der Phelix base (blau) um mehr als das Siebenfache und der Phelix peak (rot) sogar um fast das Zehnfache. Die hohen Spotmarktpreise verringern zwar die EEG-Differenzkosten, bewirken aber eine direkte Mehrbelastung der Verbraucher über den Strompreis.

So niedrig wie im kommenden Jahr war die EEG-Umlage seit 2012 nicht mehr, als sie sie 3,592 ct/kWh betrug. Inzwischen sind sich sogar alle Parteien darin einig, sie so schnell wie möglich komplett abzuschaffen und die Finanzierung der Erneuerbaren-Förderung ganz dem Staat zu übertragen. Dies geschieht nicht aus Barmherzigkeit mit den durch Abgaben und Steuern schwer gebeutelten Stromverbrauchern. Es handelt sich vielmehr um eine energiepolitisch sinnvolle Entlastung und um eine doppelte Bringschuld des Staates: Zum einen hat die Politik durch die Anbindung der EEG-Umlage an den Börsenpreis für Strom überhaupt erst jenen Sprengsatz gelegt, der vor einem Jahr im Gefolge der Corona-Pandemie zu explodieren drohte (siehe Hintergrund, Oktober 2020). Zum anderen – und das ist ein noch gewichtigerer Grund – werden mit der klimapolitisch notwendigen Kohlendioxid-Bepreisung allen Bürgern neue Belastungen auferlegt. Die daraus resultierenden Einnahmen dürfen keinesfalls im Staatshaushalt verschwinden, sondern müssen dem Bürger in anderer Weise zurückgegeben werden. Am sinnvollsten geschieht dies, indem man ihm endlich die Kosten der Erneuerbaren-Förderung abnimmt, was den Klimaschutzeffekt der CO2-Bepreisung noch verstärkt. Es besteht deshalb inzwischen über alle Lager hinweg ein weitgehender Konsens, die EEG-Umlage durch Staatszuschüsse zu senken und so bald wie möglich ganz abzuschaffen.

Hoher Börsenpreis verringert Abflüsse vom EEG-Konto

Bei der Berechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2022 kam den Übertragungsnetzbetreibern der starke Anstieg der Strompreise am Spotmarkt zugute, die ab Juni geradezu explodierten. Bis September hatte sich der Durchschnittspreis für Stromlieferungen im vortägigen Handel gegenüber April 2020 verzehnfacht (siehe Grafik). Als Folge steigen die Erlöse für EEG-Strom, wodurch weniger Differenzkosten für "Marktprämien" vom EEG-Konto abfließen. Die EEG-Prognose geht davon aus, dass sich an diesem hohen Preisniveau nicht so schnell etwas ändert.

Koppelung der EEG-Umlage an den Börsenpreis benachteiligt Verbraucher

Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese positive Korrelation zwischen Börsenpreis und Kontostand sogar als "automatischen Stabilisator" bezeichnet. Es erweckte damit den Eindruck, als ob die Verringerung der EEG-Umlage den Strompreisanstieg kompensieren würde. Das ist aber keineswegs so, weil der Strompreisanstieg eine eventuelle Verringerung der EEG-Umlage auf der häuslichen Stromrechnung mehr als wettmacht.

Die Koppelung der EEG-Umlage mit dem Börsenpreis benachteiligt die Verbraucher auch im umgekehrten Fall: wenn der Großhandelspreis sinkt, weil er durch den Zwangsverkauf des EEG-Stroms an der Börse subventioniert wird. In diesem Fall treiben dann sehr geringe oder sogar negative Erlöse für den EEG-Strom die Umlage nach oben (200306). Die ebenfalls sinkenden Großhandelspreise wären zwar für die gebeutelten Stromkunden zumindest ein Trostpflaster. In der Praxis kommt davon aber sehr wenig bei ihnen an (120806).

 

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