Februar 2013

130202

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Mit Inkrafttreten des neuen "Ausgleichsmechanismus" im Januar 2010 stieg die EEG-Umlage von 1,20 auf 2,05 Cent/kWh. Inzwischen beträgt sie 5,28 Cent/kWh. Sie hat sich somit in drei Jahren mehr als verdoppelt. Dennoch reißen der neu eingeführte "Ausgleichsmechanismus" und andere Maßnahmen zur "marktwirtschaftlichen Integration" des EEG immer tiefere Löcher in das EEG-Konto. Vor allem die 2012 neu eingeführte "Direktvermarktung" hat zum Jahresende ein Rekord-Defizit von 2,7 Milliarden Euro bewirkt (siehe auch Hintergrund).

Bundesregierung einigt sich auf kurzfristige Änderungen am EEG

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hat seinen im Januar vorgelegten "Vorschlag zur Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG" inzwischen auch mit dem Koalitionspartner FDP abgestimmt. Am 13. Februar traten er und der freidemokratische Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler mit einem "Gemeinsamen Vorschlag zur Dämpfung der Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien" an die Öffentlichkeit. Kernpunkt ist wiederum, die EEG-Umlage für das Jahr 2014 auf dem derzeitigen Stand von 5,28 Cent/kWh einzufrieren und sie anschließend jährlich nur um 2,5 Prozent zu erhöhen. Unverändert bleibt auch das Ziel, die Änderung des EEG bis zum 1. August in Kraft treten lassen, so daß die acht Wochen später stattfindenden Bundestagswahlen nicht von einer heftigen Debatte über die erneute Explosion der EEG-Umlage beeinflußt würden.

Ein paar Präzisierungen und Änderungen gibt es dagegen bei jenen Maßnahmen, mit denen man die Kosten um 1,86 Milliarden Euro senken und damit dem limitierten Budget anpassen möchte. So soll für alle Neuanlagen – mit Ausnahme der Photovoltaik – die Einspeisungsvergütung in den ersten fünf Monaten nach Inbetriebnahme "auf den Marktwert des Stroms reduziert" werden. Bei Windkraftanlagen würde dies eine Halbierung des derzeitigen Vergütungssatzes von 8,97 Cent/kWh bedeuten. Noch größer wäre der Einnahmeausfall bei Offshore-Anlagen, da hier die Anfangsvergütung 19 Cent/kWh beträgt. Ab dem sechsten Monat würde dann für Windkraftanlagen eine reduzierte Anfangsvergütung von 8 Cent/kWh gelten. Außerdem entfallen die bisherigen Boni für Repowering und Systemdienstleistungen. Bei allen anderen Neuanlagen – wiederum mit Ausnahme der Photovoltaik – soll eine einmalige Kürzung der Vergütungen um vier Prozent erfolgen.

Für Neuanlagen soll "Direktvermarktung" zur Pflicht werden

Die bisherige Wahlmöglichkeit zwischen Einspeisungsvergütung und über die EEG-Umlage subventionierter "Direktvermarktung" soll nur noch für Altanlagen gelten. Dagegen wird für neue Anlagen ab einer Nennleistung von 150 Kilowatt, die ab 1. August 2013 den Betrieb aufnehmen, die "Direktvermarktung" zur Pflicht und die sogenannte "Managementprämie" abgeschafft. Private Dachanlagen zur Solarstromerzeugung, deren Nennleistung in der Regel unter 150 Kilowatt liegt, wären somit von der neuen Pflicht befreit.

Bei Altanlagen, die vor dem 1. August 2013 in Betrieb gingen, soll die gesetzlich garantierte Vergütung 2014 für die Dauer eines Jahres pauschal um 1,5 Prozent gekürzt werden. Der "Gülle-Bonus" für Biomasse-Anlagen entfällt. Abstriche sind ferner bei den Vergütungen für das sogenannte "Einspeisungsmanagement" vorgesehen.

Die vielkritisierte Privilegierung stromintensiver Unternehmen will die schwarz-gelbe Koalition etwas mindern, indem die weitgehende Befreiung von der EEG-Umlage auf Unternehmen beschränkt wird, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen, und indem der zu zahlende Mindestsatz zum 1. Januar 2014 angehoben wird (zur Höhe der geplanten Anhebung gibt es keine Angaben). Ferner soll für die Eigenerzeugung und den Selbstverbrauch von Strom eine Mindestbeteiligung an der EEG-Umlage eingeführt werden, sofern es sich nicht um KWK-Anlagen oder um Leistungen unter 2 MW handelt.

Der Regierungsvorschlag hat die betroffenen Branchen stark verunsichert. Vor allem die Projektierer von Windparks und Hersteller von Windkraftanlagen sehen ihr Geschäft gefährdet.

Links (intern)

 

 

Hintergrund

Die EEG-Kosten sind längst nicht mehr echt

(siehe oben)

Momentan ist in den Medien wieder viel von der "Ökostrom-Förderung" die Rede, die die EEG-Umlage in die Höhe treibe. Beim breiten Publikum entsteht so der – sicher nicht unerwünschte – Eindruck, als ob es die objektiv notwendigen Kosten zur Subventionierung des weiteren Ausbaues der erneuerbaren Stromquellen seien, die in die EEG-Umlage eingehen und mit ihr auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. Dem ist jedoch nicht so. Schon seit etlichen Jahren dient ein immer größerer Teil der EEG-Umlage lediglich dazu, das Konzept des "liberalisierten" Strommarktes – das bereits seit zwei Jahrzehnten den Strompreis unaufhörlich nach oben treibt – auf Biegen und Brechen mit der EEG-Förderung zu vereinbaren. Die EEG-Umlage ist deshalb sozusagen eine reale Belastung, die aber nicht reell zustande kommt (siehe Hintergrund vom Juli 2012 und Hintergrund vom Oktober 2012). Oder noch salopper formuliert: Die EEG-Kosten sind längst nicht mehr echt.

Wie das vorangegangene Stromeinspeisungsgesetz war das ab dem Jahr 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch weitgehend auf die alten Verhältnisse der integrierten Stromversorgung zugeschnitten. Die 1989 verkündete "Liberalisierung" hatte an den alten Strukturen noch nicht viel verändert. Sie wurde bei der Neufassung des Einspeisungsgesetzes nur insofern berücksichtigt, als man naiverweise – so waren damals die Erwartungen tatsächlich – von einem starken Sinken der Strompreise als Folge des nunmehr einsetzenden Wettbewerbs ausging. Die Vergütungen, die sich bisher nach den Durchschnittserlösen der Stromversorger richteten, wurden deshalb gesetzlich festgeschrieben und zugleich deutlich erhöht. Mit Blick auf die nunmehr vorzunehmende Entflechtung der Netze von Erzeugung und Vertrieb wurden außerdem die Netzbetreiber verpflichtet, den EEG-Strom "vorrangig abzunehmen". Der ins Netz eingespeiste EEG-Strom wurde über die EEG-Quote gleichmäßig auf die Stromversorger verteilt und von diesen an die Endkunden weitergegeben, die ihn nach Maßgabe der jeweils geltenden EEG-Umlage so vergüten mußten, daß die von den Netzbetreibern gezahlten Einspeisungsvergütungen abgedeckt waren.


Das erste EEG war deutlich umfangreicher als das vorangegangene Stromeinspeisungsgesetz von 1991. Im Vergleich mit dem EEG des Jahres 2012, das 88 Paragraphen und über 152.000 Buchstaben umfaßt, war es aber ein recht einfaches und transparentes Instrument. Die dschungelartige Wucherung ist im wesentlichen auf die "marktwirtschaftliche" Deformierung des Gesetzes zurückzuführen.

Das so entstandene EEG war zunächst ein recht einfaches und transparentes Instrument zur Subventionierung des Ausbaues der erneuerbaren Energien, wobei sich die EEG-Umlage direkt aus der Höhe der Einspeisungsvergütungen ergab. Obwohl es die Stromverbraucher bis auf weiteres nicht nennenswert belastete – noch 2006 stand bei der EEG-Umlage eine Null vor dem Komma – , erwies es sich als ungemein wirkungsvoll und ließ die EEG-Förderung zu einer einzigartigen Erfolgsgeschichte werden.

Aber gerade dieser Erfolg geriet dem EEG zum Verhängnis. Mit dem Anstieg der EEG-Quote wurde nämlich ein immer größerer Teil der Stromerzeugung dem "Wettbewerb" entzogen und sozusagen sozialisiert. Beispielsweise ergab sich für das Jahr 2000, in dem das neue EEG in Kraft trat, erst eine EEG-Quote von 3 Prozent. Schon 2005 betrug die Quote aber gut 10 Prozent, und 2008 stieg sie auf über 17 Prozent. Das bedeutete, daß 17 Prozent des Stromabsatzes an die Endkunden außerhalb des liberalisierten Strommarktes bereitgestellt wurden und somit dem Profitinteresse der Vertriebe entzogen waren.

Für neoliberale Marktideologen war das natürlich ein riesiges Ärgernis. Und die auf Profit getrimmten Stromanbieter sahen einen immer größeren Teil jener Felle davonschwimmen, auf die sie glaubten einen Anspruch zu haben. Die Lobby setzte deshalb alle Hebel in Bewegung, um auch das EEG so zu deformieren, daß es sich der neoliberalen Lehre vom alleinseligmachenden Profitprinzip widerspruchslos einfügte.

Diese Deformierung begann schon 2003, als man dem EEG das "Grünstromprivileg" hinzufügte und einen immer größer werdenden Kreis von Großstromverbrauchern weitgehend von der EEG-Umlage befreite. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten wurden auf die Kleinverbraucher abgewälzt. Da sich der Anstieg der EEG-Umlage aber weiterhin sehr in Grenzen hielt, merkten die Betroffenen vorläufig gar nicht, wie das EEG schleichend zu ihrem Nachteil verändert wurde.

Der eigentliche Anschlag auf das EEG erfolgte 2010 mit dem Inkrafttreten einer Verordnung, die die bisherige Wälzung der EEG-Kosten einschließlich der damit verbundenen Absatzgarantie radikal beseitigte. Diese Änderung wurde klammheimlich und handstreichartig eingefädelt, indem man schon 2008 dem EEG eine entsprechende Verordnungsermächtigung einfügte. Als die Große Koalition aus Union und SPD dann von dieser Ermächtigung Gebrauch machte, schenkte niemand der so entstandenen "Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG" (AusglMechV) größere Beachtung, zumal es sich ja bloß um eine unwesentliche Ausführungsverordnung zu handeln schien (090507). Tatsächlich wurde hier aber die Axt an die Grundlagen des bisherigen EEG gelegt. Dies hätte keinesfalls mittels einer einfachen Rechtsverordnung geschehen dürfen. Daß der Bundestag die Verordnung ohne jede Diskussion abnickte, machte die Sache nur noch schlimmer. Erst im Sommer 2011kam es zu einer nachholenden Novellierung des EEG (110603).

Die Schere zwischen EEG-Umlage und der damit geförderten Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen öffnete sich seitdem immer weiter (121001). Ein immer größerer Teil der EEG-Umlage versickert in dem komplizierten Prozedere zur "Marktintegration" des EEG. Man braucht sich nur den lawinenartig angeschwollenen Umfang des Gesetzestextes vor Augen führen, um zu ahnen, was da für ein Moloch entstanden ist, der mit dem ursprünglichen EEG nicht mehr viel gemein hat. Der neue "Ausgleichsmechanismus" und andere strukturelle Webfehler der Gesetzgebung haben aus dem EEG eine Art Lotterie gemacht, die hinsichtlich der Kompliziertheit und unkalkulierbaren Risiken an Finanzprodukte erinnert. Im Vergleich damit war der "Kohlepfennig", den das Bundesverfassungsgericht vor 18 Jahren als grundgesetzwidrige Sonderabgabe untersagte (941201), geradezu ein Muster an verfassungsrechtlicher Solidität.

Die 2012 in Kraft getretenen Bestimmungen zur "Direktvermarktung" sorgten für eine weitere Erhöhung der Kosten. Der Zusammenhang zwischen EEG-Umlage und Einspeisungsvergütungen wurde noch weiter entkoppelt, indem man einen Großteil der Einspeisungsvergütungen sozusagen umwidmete und nun als "Marktprämie" auszahlte. Die nominellen Einspeisungsvergütungen stiegen deshalb nur noch geringfügig, die Gesamtkosten aber umso mehr. Obwohl die EEG-Umlage auf 5,26 Cent/Kilowattstunde erhöht worden war und sich damit binnen drei Jahren verdoppelt hatte, konnte sie die Kostenlawine nicht auffangen. Am Ende des Jahres erreichte das EEG-Konto ein Rekorddefizit von 2,7 Milliarden Euro.

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen brach daraufhin bei der schwarz-gelben Koalition Panik aus und es begannen hektische Bemühungen zur "Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG" (130102). Im Kern laufen sie darauf hinaus, die EEG-Umlage für 2014 auf dem erreichten Stand einzufrieren. Ersatzweise sollen an verschiedenen Stellen des EEG die Kosten gekürzt werden, wobei sogar der Vertrauensschutz für die gesetzlich garantierten Einspeisungsvergütungen erstmals in Frage gestellt wird. Es geht überdeutlich um ein wahltaktisches Manöver. Seriöse Energiepolitik sieht anders aus.

Gewiß wäre es einfacher und billiger gewesen, auf die "Marktintegration" des EEG zu verzichten und die ursprüngliche Systematik des Fördersystems beizubehalten. Daß damit ein großer Teil der Stromerzeugung der Vermarktung entzogen worden wäre, hätte man durchaus riskieren können. Je nach Blickwinkel könnte man darin sogar einen Vorteil sehen. Jedenfalls wäre es nur fair gegenüber den Endverbrauchern gewesen, die mit der Stromrechnung für die Subventionierung der erneuerbaren Stromquellen aufkommen müssen. Nicht zuletzt wäre das Gesetz überschaubar geblieben, so daß man Fehlentwicklungen früher hätte erkennen und korrigieren können.

Stattdessen hat man das EEG gewaltsam in ein neoliberales Prokrustesbett gezwängt. In dieser verstümmelten Form wird es heute dem Publikum vorgeführt und beschuldigt, die Stromrechnungen übermäßig zu belasten. In der Tat bietet der monströse Torso keinen schönen Anblick. Man muß aber die Vorgeschichte kennen. Und wenn Marktradikale jetzt fordern, auch den Torso zu entsorgen, läßt das nur Schlimmeres befürchten. Zum einen kann man die bereits entstandenen Vergütungsansprüche nicht einfach stoppen oder gar rückgängig machen, da sie auf zwanzig Jahre garantiert sind. Zum anderen würde eine "marktbasierte" Förderung, wie sie etwa der unsägliche Propagandaverein "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" fordert, die Profitinteressen der Energiekonzerne nur noch direkter bedienen. Zahlen müßten allerdings nach wie vor die deutschen Kleinverbraucher von Strom in Haushalten und Gewerbe. Effizienter würde so höchstens das neoliberale Modell der Umverteilung von arm zu reich.