März 2020

200306

ENERGIE-CHRONIK


Immer wieder sonntags: Fünf Negativpreis-Phasen hintereinander

Im vortägigen Stromhandel häufen sich weiter die Stunden, in denen die Stromanbieter die Megawattstunde nicht einmal geschenkt losbekommen, sondern den Abnehmern ein Aufgeld zahlen müssen. Wenn die Negativpreise sechs Stunden und länger andauern, wird gemäß § 51 EEG den Einspeisern von EEG-Strom die Vergütung für diesen Zeitraum komplett gestrichen. Damit sollen vor allem Betreiber von Windkraftanlagen veranlasst werden, ihre Anlagen in Zeiten des Überangebots abzuschalten. Seit Jahresbeginn gab es inzwischen soviele Negativpreis-Phasen, dass sich der Zeitraum, für den die EEG-Vergütungen gestrichen wurden, bis Ende März auf 104 Stunden erhöht hat. Allein seit dem 22. Februar hat sich ihre Anzahl nochmals mehr als verdoppelt. Die Preise wurden dabei an fünf Sonntagen länger als sechs Stunden negativ. Für die Abnahme einer Megawattstunde, die normalerweise um die 30 Euro kostet, waren Zuzahlungen bis zu 55 Euro erforderlich.

Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 211 Stunden mit Negativpreisen am Spotmarkt. Der § 51 EEG bewirkte dabei für insgesamt 123 Stunden die Streichung der EEG-Vergütungen, was gegenüber dem Vorjahr fast eine Verdoppelung war (200113). Bei dem schon jetzt erreichten Stand von 104 Ausfallstunden wäre somit für das laufende Jahr noch deutlich mehr als mit einer weiteren Verdoppelung zu rechnen. Zumindest scheinen frühere Prognosen revisionsbedürftig zu sein, wonach sich die Erlös-Einbußen durch die Sechs-Stunden-Regel auf etwa 1,4 Prozent bei Windkraft- und etwa 0,3 Prozent bei Solaranlagen beschränken werden.

 

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