April 2018

180404

ENERGIE-CHRONIK


Bundesgerichtshof muss über Höhe der Netzrendite entscheiden

Die Bundesnetzagentur hat am 25. April Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt, mit dem das Oberlandesgericht Düsseldorf die Abstriche für unzulässig erklärte, welche die Bundesnetzagentur an der Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber vorgenommen hat (180306). Damit wird nun der Bundesgerichtshof über die Höhe des sogenannten Wagniszuschlags entscheiden müssen. Vom Ausgang des Verfahrens hängt ab, wie stark die Netzbetreiber von den anstehenden Investitionen in den Netzausbau profitieren und wie stark die Stromverbraucher dadurch belastet werden.

Behörde hält neue Zinssätze weiterhin für angemessen

"Die von uns festgelegten Zinssätze stellen aus meiner Sicht eine auskömmliche Grundlage für Investitionen in die Energieinfrastruktur dar", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Höhere Renditen sind sachlich nicht angemessen. Die Netzbetreiber fordern hohe Millionenbeträge, die von den Strom- und Gaskunden getragen werden müssen. Wir wollen die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur attraktiv machen und gleichzeitig als Anwalt der Verbraucher unsachgemäß hohe Renditen verhindern."

"Bundesnetzagentur hätte sogar noch mehr Spielraum für Abstriche gehabt"

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßten die Entscheidung der Behörde. Aus ihrer Sicht hätte die Bundesnetzagentur sogar noch mehr Spielraum für Abstriche an den Netzrenditen gehabt. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf verlangte Neuberechnung des Zinssatzes könne die Energiekunden mit rund einer Milliarde Euro belasten. Insgesamt lägen die jährlich von allen Energiekunden zu zahlenden Netzkosten bei rund 20 Milliarden Euro, gab vzbv-Vorstand Klaus Müller zu bedenken. Die der Industrie gewährten Netzentgelt-Befreiungen würden dabei den privaten Verbrauchern und nichtbegünstigten Unternehmen zusätzlich aufgebürdet.

Stromanbieter ohne eigenes Netz befürchten Wettbewerbsverzerrung

Der bne-Geschäftsführer Robert Busch verwies außerdem auf die unzureichende Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb bei integrierten Energieversorgern. Damit sei es diesen möglich, hohe Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche zu nutzen. Der Ökostrom-Anbieter Lichtblick, der an dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf als einziger netzunabhängiger Energieanbieter beteiligt war, formulierte die unterschiedliche Interessenlage so: "Die Behörde zeigt Courage im Streit mit der Netzlobby aus E.ON, RWE und Stadtwerken. Das ist ein erfreuliches Signal für alle Stromkunden in Deutschland. Der Bundesgerichthof muss nun einen fairen Ausgleich zwischen Verbrauchern und Netzbetreibern ermöglichen. Wir fordern ein Ende der staatlich garantierten Traumrenditen."

 

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