September 2020

200905

ENERGIE-CHRONIK


Separate Ausschreibungen für Solar-Dachanlagen ab 2021

Mit der EEG-Novellierung, die das Bundeskabinett am 18. September beschloss (200901), werden ab 2021 separate Ausschreibungen für solare Dachanlagen eingeführt. Begründet wird dies mit den Erfahrungen aus den bisher 15 regulären Ausschreibungen, bei denen für alle Arten von Photovoltaik-Anlagen geboten werden konnte (nur die sechs Pilotausschreibungen in den Jahren 2015 und 2016 waren auf Freiflächenanlagen beschränkt). Tatsächlich entfielen von den insgesamt 102 Zuschlägen, die seit 2017 erteilt wurden, nur zwei auf Dachanlagen. Alle anderen betrafen Freiflächen-Projekte. Die Bundesregierung folgert daraus, dass "Dachanlagen gegenüber Freiflächenanlagen aufgrund deutlich höherer Gestehungskosten in den bisherigen Ausschreibungen nicht wettbewerbsfähig sind". – Eine nicht ganz neue Erkenntnis, die früher einfach dadurch berücksichtigt wurde, dass die Einspeisevergütungen für Freiflächenanlagen deutlich niedriger waren als für Dachanlagen.

EEG 2021 unterscheidet zwischen zwei "Segmenten" solarer Strahlungsenergie

Wenn es bei diesen Plänen bleibt, sinkt die Grenze für die Festvergütung von Dach-Solaranlagen von bisher 750 auf 500 Kilowatt. Die EEG-Förderung gibt es dann ab dieser Grenze nur noch über die Beteiligung an Ausschreibungen. Das EEG 2021 unterscheidet dabei zwei "Segmente": Gemäß den Begriffsbestimmungen in § 3 Nummer 4a und 4b umfasst das erste Segment Solaranlagen über 750 Kilowatt, die Freiflächenanlagen sind bzw. "auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind". Zum zweiten Segment gehören Solaranlagen, die "auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet" werden. Pro Gebot darf hier gemäß § 38d eine installierte Leistung von 20 Megawatt nicht überschritten werden. Zugleich muss das Gebot gemäß § 30 eine Mindestgröße von 100 Kilowatt haben.

Mengen und Termine der separaten Ausschreibungen zu den beiden Segmenten für solare Strahlungsenergie regelt der neue § 28a. Das Gesamtvolumen aller Ausschreibungen in den Jahren 2021 bis 2028 beträgt 13.500 MW für das Segment 1 und 2.500 MW für das Segment 2 (siehe auch Grafik).

"Für den typischen Investor stände der bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zur erwarteten Rendite"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält die gezielte Ausweitung der Ausschreibungen auf große PV-Dachanlagen mit Leistungen zwischen 100 Kilowatt und 20 Megawatt für keine gute Idee. Der typische Investor seien bei solchen Projekten kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nicht an Ausschreibungen beteiligen, da sie dadurch entstehende zusätzliche Risiken und Vorlaufkosten scheuen. Im Unterschied zu vielen Projektierern von Solarparks würden sie solche Anlagen nicht primär als betriebswirtschaftliches Investment in ihrem Kerngeschäftsbereich sehen. Für Kosteneffizienz sorge bereits heute der Degressionsmechanismus. Der mit den Ausschreibungen verbundene bürokratische Aufwand stände für sie in keinem vernünftigen Verhältnis zur erwarteten Rendite. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der seine Stellungnahme mit "EEG-Entwurf stellt Solardächer in den Schatten" überschrieb. 

 

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