November 2019

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ENERGIE-CHRONIK


Klimapaket belastet ärmere Haushalte am stärksten

Die Kritik am sogenannten Klimapaket der Bundesregierung dauert an. Es wird nicht nur die Effizienz der Maßnahmen bezweifelt, sondern auch die soziale Ausgewogenheit der damit verbundenen Kosten. "Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen werden – relativ zur Höhe ihres Einkommens – am stärksten belastet", monierte der Vorsitzende des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" (8.11.). Dies habe die Auswertung mehrerer Studien ergeben. Der Bundestag müsse hier dringend nachbessern.

Von den Zertifikatspreisen wird kaum eine nennenswerte Lenkungswirkung ausgehen

Zu einer ähnlichen Schlußfolgerung gelangten das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (Dresden) und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim). In einem gemeinsamen Papier, das sie am 8. November veröffentlichten, halten sie die Einführung einer CO2-Bepreisung im Gebäudesektor bzw. für Heizstoffe zwar grundsätzlich für sinnvoll. Von den vorgesehenen Zertifikatspreisen werde indessen "kaum eine nennenswerte Lenkungswirkung ausgehen", denn dafür seien sie "deutlich zu niedrig". Die erhöhten Kosten würden aber Haushalte mit niedrigem Einkommen relativ stärker treffen. Schon 2016 hätten bei einer Umfrage 3,7 Prozent der Bevölkerung angegeben, ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen heizen zu können. Zugleich würden durch die Subventionen für energetische Sanierungen auch solche Hauseigentümer begünstigt, die ihre Heizungen ohnehin modernisieren wollen. Die vorgesehenen Maßnahmen müßten deshalb "dringend auf ihre tatsächliche Effektivität und Kosteneffizienz unter Berücksichtigung möglicher Mitnahmeeffekte überprüft werden".

Zur Ineffizienz kommen fragwürdige Verteilungswirkungen

"Die geplanten Maßnahmen sind nicht nur ineffizient, sie führen auch zu fragwürdigen Verteilungswirkungen", resümierten die Volkswirte Friedrich Breyer (Konstanz) und Klaus Schmidt (München) in einem Meinungsbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (17.11.). "Von den genannten Subventionen profitieren Hausbesitzer mit hohem Grenzsteuersatz und Autofahrer, die sich einen Neuwagen leisten können; die kleinen Leute gehen leer aus." Beide Professoren sind Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium.

Gesetz könnte verfassungswidrig sein

Ein Gutachten des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM), das im Auftrag der Stiftung Neue Energie erstellt wurde, bezweifelt außerdem die Verfassungsmäßigkeit des "Brennstoffemissionshandelsgesetzes": Erstens könne das Gesetz rechtlich nicht als Vorteilabschöpfungsabgabe eingeordnete werden, da es bis 2026 keine Obergrenze für die Zertifikate gebe. Zweitens könne es nicht als Verbrauchersteuer gelten, weil die Kosten der Zertifikate zwar auf den Letztverbraucher umgelegt, dabei aber nicht verbraucht würden.

Bahn-Fernfahrkarten werden etwas billiger und Flugtickets teurer

Inzwischen hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien wesentliche Teile des Klimapakets beschlossen. Neben dem "Bundes-Klimaschutzgesetz" (191102) und dem ""Brennstoffemissionshandelsgesetz" (191103) billigte er am 15. November zwei Gesetzentwürfe zur steuerlichen Umsetzung von Einzelmaßnahmen des "Klimaschutzprogramms 2030" (190902) . Die eine Neuregelung erweitert den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, der bisher nur für öffentliche Verkehrsmittel bis zu einer Strecke von 50 Kilometer gilt, auf Fahrkarten des Bahnfernverkehrs. Hinzu ermöglicht sie die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, erhöht die Pendlerpauschale als Ausgleich für den Anstieg der Spritpreise und senkt den Hebesatz bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen. Mit dem anderen Gesetz billigte das Parlament eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020, um das "in besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen" weiter zu verteuern.

Vermittlungsausschuß soll steuerrechtliche Maßnahmen grundlegend überarbeiten

Am 29. November hat der Bundesrat einstimmig den Vermittlungsausschuss zu den geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen des Klimapakets der Bundesregierung angerufen. Das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat soll die Regelungen grundlegend überarbeiten.

 

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