Mai 2017

170506

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Im Vergleich mit den Boom-Jahren bis 2012 ist der per Einspeisevergütung bzw. Marktprämie geförderte Photovoltaik-Zubau inzwischen nur noch ein Schatten seiner selbst. (Vergrößern)

Vergütungen für Solarstrom sinken weiter, anstatt zu steigen

Die seit September 2015 unverändert gebliebenen Vergütungssätze für neue Solarstromanlagen sind erstmals wieder in Bewegung geraten. Allerdings nicht nach oben, wie es lange Zeit aussah, sondern weiter nach unten: Wie die Bundesnetzagentur am 2. Mai mitteilte, wurden von Oktober 2016 bis März 2017 neue Solarstromanlagen mit einer Nennleistung von 1.074.278 Kilowatt angemeldet. Das ergibt einen "annualisierten Zubau" von 2.148.556 Kilowatt. Dieser Zubau liegt zwar noch immer unter der in § 49 EEG vorgesehenen Norm von 2.500.000 Kilowatt. Er führt aber dennoch zu einer weiteren monatlichen Absenkung der zuletzt geltenden Vergütung um 0,25 Prozent.

Torschlußeffekt wirkt auch noch 2017

Offenbar wirkte sich erneut der Torschlußeffekt aus, der Ende 2016 den gemeldeten Zubau unversehens in die Höhe schießen ließ und damit die sonst fällige Erhöhung der Fördersätze verhinderte (170206). Ursache dieses plötzlichen Anstiegs war die Anmeldung vieler größerer Anlagen, deren Förderung seit Januar 2017 ausschließlich per Ausschreibungen ermittelt wird und deren Betreiber schnell noch in den Genuß der alten Regelung gelangen wollten. Die feste Einspeisevergütung bzw. die Marktprämie werden ab Inbetriebnahme der Anlagen gewährt. Das Datum der Registrierung bei der Bundesnetzagentur ist dagegen nicht entscheidend. Die Anmeldung kann auch noch nach dem Stichtag erfolgen.

Bei 50 MW weniger wäre keine Absenkung erfolgt

Der im ersten Quartal 2017 gemeldet Zubau war fast doppelt so hoch wie im selben Zeitraum des Vorjahrs. Zusammen mit dem Rekordergebnis im Dezember 2016 brachte das die annualisierte Zubau-Bilanz wieder in jenen Bereich, in dem die Degression der Vergütungen einsetzt. Allerdings fehlten nur 50.000 Kilowatt bzw. 50 Megawatt, um von der Absenkung verschont zu bleiben. Vermutlich wird es deshalb bei der nächsten Neuberechnung der Fördersätze ab 1. August nicht zu einer weiteren Verringerung kommen. Mit einem Wiederanstieg auf das bisherige Niveau ist aber frühestens im kommenden Jahr zu rechnen.

Konkret ergeben sich nun für die feste Einspeisevergütung folgende Sätze:

 
Wohngebäude, Lärmschutzwände
und Gebäude nach § 48 Abs. 3 EEG
Sonstige
Anlagen
bis 100 kWp
Cent/kWh
Inbetriebnahme
bis 10 kWp
Cent/kWh
bis 40 kWp
Cent/kWh
bis 100 kWp
Cent/kWh
bisher
12,30
11,96
10,69
8,51
ab 1.5.17
12,27
11,93
10,66
8,49
ab 1.6.17
12,24
11,90
10,63
8,47
ab 1.7.17
12,21
11,87
10,60
8,45
Die Marktprämie ist jeweils 0,4 Cent/kWh höher. Außerdem werden mit ihr Dachanlagen und sonstige Anlagen nicht nur bis 100 kWp, sondern bis 750 kWp gefördert.

 

Mit Ausschreibungen erzielter Zubau bleibt außer Betracht

Parallel zur herkömmlichen Förderung per Einspeisevergütung bzw. Marktprämie hat die Bundesnetzagentur seit April 2015 sechs Pilot-Ausschreibungen für Solaranlagen auf Freiflächen im Umfang vom etwa 900 MW durchgeführt. Seit Anfang 2017 dürfen alle Projekte mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt nur noch per Ausschreibung vergeben werden. Bei der ersten regulären Auktion, die ein Leistungsvolumen von 200 MW umfaßte und im Februar abgeschlossen wurde, ergab sich eine durchschnittliche Förderhöhe von 6,58 Cent pro Kilowattstunde (170207). Bei der Berechnung des Brutto-Zubaues von Solaranlagen bis 750 Kilowatt, die weiterhin in herkömmlicher Weise gefördert werden, bleibt der mit Ausschreibungen erzielte Leistungszuwachs außer Betracht.

 

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