![](140508g3.gif) |
Seit 2009 müssen Solarstromerzeuger ihre Anlagen der Bundesnetzagentur
melden, um die EEG-Förderung beanspruchen zu können (090813).
Besonders auffällig sind bei dieser grafischen Darstellung des monatlichen
Zubaues bis März 2014 die Rekorde, die bis 2012 wiederholt im Dezember
und im Juni auftraten. Sie hatten damit zu tun, daß jeweils im folgenden
Monat Abstriche an der EEG-Förderung in Kraft traten: So wurden ab
1. Januar 2010 die Vergütungen um jeweils acht Prozent gesenkt (080507,
080601). Am 1. Juli 2010 folgte eine weitere
Senkung um 11 bis 16 Prozent (100501, 100701).
Einen absoluten Höchststand erreichte die Zahl der Anmeldungen zum
Jahresende 2011, weil ab 2012 das novellierte EEG die Vergütungen
für Solarstrom um neun Prozent kürzte (110201).
Aber alle diese Abstriche reichten nicht aus, um den Photovoltaik-Boom
zu bremsen (120101, 120201).
Ab Frühjahr 2012 gab es deshalb weitere gesetzliche Veränderungen,
die eine anhaltende Torschlußpanik begünstigten (120301,
120504, 120602) und
zu noch mehr PV-Zubau als im Vorjahr führten (130203).
Erst 2013 hinterließen die im Sommer 2012 beschlossenen Kürzungen
der Förderung deutliche Bremsspuren (130706).
|