Mai 2014

140508

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Seit 2009 müssen Solarstromerzeuger ihre Anlagen der Bundesnetzagentur melden, um die EEG-Förderung beanspruchen zu können (090813). Besonders auffällig sind bei dieser grafischen Darstellung des monatlichen Zubaues bis März 2014 die Rekorde, die bis 2012 wiederholt im Dezember und im Juni auftraten. Sie hatten damit zu tun, daß jeweils im folgenden Monat Abstriche an der EEG-Förderung in Kraft traten: So wurden ab 1. Januar 2010 die Vergütungen um jeweils acht Prozent gesenkt (080507, 080601). Am 1. Juli 2010 folgte eine weitere Senkung um 11 bis 16 Prozent (100501, 100701). Einen absoluten Höchststand erreichte die Zahl der Anmeldungen zum Jahresende 2011, weil ab 2012 das novellierte EEG die Vergütungen für Solarstrom um neun Prozent kürzte (110201). Aber alle diese Abstriche reichten nicht aus, um den Photovoltaik-Boom zu bremsen (120101, 120201). Ab Frühjahr 2012 gab es deshalb weitere gesetzliche Veränderungen, die eine anhaltende Torschlußpanik begünstigten (120301, 120504, 120602) und zu noch mehr PV-Zubau als im Vorjahr führten (130203). Erst 2013 hinterließen die im Sommer 2012 beschlossenen Kürzungen der Förderung deutliche Bremsspuren (130706).

Photovoltaik-Zubau liegt seit Jahresbeginn voll im "Korridor"

Die EEG-Vergütungen für Solarstrom sinken seit Jahresbeginn monatlich nur noch um den Normalsatz von ein Prozent. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wird dies auch im zweiten Quartal so sein, da der vierteljährlich ermittelte Zubau erneut innerhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von jährlich 2.500 bis 3.500 MW lag. Maßgebend für die Berechnung war in diesem Fall der Zeitraum von April 2013 bis März 2014, in dem insgesamt 2.984 Megawatt (MW) an neuer Photovoltaik-Leistung gemeldet wurden. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem ersten Quartal, als die entsprechende Zahl mit 3.300 MW noch näher an der Obergrenze lag. Falls sich der Zubau weiterhin auf dem Niveau des ersten Quartals 2014 bewegen sollte – er betrug insgesamt 460 MW – , würde die Untergrenze von 2.500 MW bereits im dritten Quartal unterschritten. Nach § 20b Abs. 6 des EEG würde sich dann die monatliche Absenkung der Vergütung, die normal ein Prozent beträgt, auf 0,75 Prozent verringern. Im vierten Quartal könnte sie sogar auf 0,5 Prozent sinken. Bei Unterschreitung von 1.000 MW würde die Degression ganz entfallen.

Infolge der drastischen Abstriche an den Vergütungen für Solarstrom, die seit April 2012 gelten (120301), war die monatliche Absenkung der Vergütungen zunächst auf 2,5 Prozent geklettert, um dann bis Ende 2013 auf 1,4 Prozent zurückzugehen (131108). Die Vergütung für kleine Dachanlagen, die zum 1. April 2012 noch 19,50 Cent/kWh betrug, wird ab 1. Juli dieses Jahres nur noch 12,88 Cent/kWh betragen. Für die größten PV-Anlagen, die nach dem EEG vergütet werden können, sinkt sie von 13,50 auf 8,92 Cent/kWh. Das heißt, daß die Vergütungen seit der Neuregelung um ungefähr ein Drittel gesunken sind. Da die Solarvergütungen von der Neufassung des EEG nicht berührt werden, ist ein weiterer Rückgang bereits absehbar.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Zahl der Beschäftigten in der Photovoltaik-Branche von 100.300 im Jahr 2012 auf rund 56.000 im Jahr 2013 zurückgegangen (140504). Der Bundesverband der Solarwirtschaft nahm dies zum Anlaß, um vor einer weiteren Belastung der Branche zu warnen, die durch durch die geplante Einbeziehung des Eigenverbrauchs von Solarstromerzeugern in die EEG-Umlage drohe (140403). Im vergangenen Jahr habe die Photovoltaik-Nachfrage um fast 60 Prozent nachgelassen. Seit Anfang 2012 sei die Förderung um das Doppelte zurückgegangen, während die Preise schlüsselfertiger Solarsystemeseit nur um 25 Prozent gesunken seien.

 

Abschwächung auf hohem Niveau: 2013 war der PV-Zubau weniger als halb so groß wie in den drei Jahren zuvor. Mit 3.300 MW lag er bereits innerhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW. Die quartalsweise Berechnung der monatlichen Absenkung der Vergütungen richtet sich allerdings nach dem Zubau in den zurückliegenden zwölf Monaten. Der Normalsatz der Degression von ein Prozent gilt deshalb erst seit Anfang 2014.

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