Januar 2012

120108

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Der Bund der Energieverbraucher forderte die Bundesnetzagentur jetzt erneut auf, den Stromanbieter Flexstrom sowie die verbandelten Firmen Löwenzahn-Energie und Optimalgrün auf die vom Energiewirtschaftsgesetz verlangte Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen. Im Internet machen alle drei Firmen einen blendenden Eindruck, solange man nicht näher hinschaut. Sollte es gar Galgenhumor sein, wenn Flexstrom mit dem Motto "verboten günstig" wirbt?

Energieverbraucher fordern behördliche Überprüfung von Flexstrom

Für den Stromanbieter Flexstrom, über dessen Geschäftsgebaren zahllose Kundenbeschwerden vorliegen, wird es zunehmend ungemütlich: Am 30. Dezember entschied die neu eingerichtete Schlichtungsstelle Energie (111016), daß Flexstrom den versprochenen Jahresbonus auch dann zahlen muß, wenn der Kunde nach einem Jahr den Vertrag kündigt. Am 6. Januar forderte der Bund der Energieverbraucher (BdEV) die Bundesnetzagentur erneut zu einer Überprüfung des Unternehmens auf. Und am 10. Januar teilte der Tarifvergleicher Verivox mit, daß er die Flexstrom-Tarife nur noch dann anzeigen werde, wenn ein Nutzer des Tarifportals ausdrücklich auch solche Angebote sehen möchte, die nicht den hauseigenen Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechen.

Stromanbieter akzeptiert den Spruch der Schlichtungsstelle nicht

Die Niederlage vor der neu eingerichteten Schlichtungsstelle Energie hat für Flexstrom keine bindende Wirkung. Sie ramponiert den Ruf des Unternehmens aber noch mehr, weil es sich weigert, die "Empfehlung" der Schlichtungsstelle zu akzeptieren. Der Stromanbieter versuchte zunächst, die Zulässigkeit des von dem Kunden eingereichten Schlichtungsantrags zu bestreiten. Als das Verfahren am 8. Dezember dennoch eröffnet wurde, präsentierte er nicht weniger als dreißig Urteile von Amtsgerichten, die seiner Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefolgt seien. Diese Auflistung belegte einerseits die bekannte Prozessierfreudigkeit des Unternehmens, der normale Verbraucher kaum gewachsen sind, und andererseits eine lebensfremde Rechtsprechung von unteren Gerichtsinstanzen, die sicher nicht dazu angetan ist, das Ansehen der Justiz bei den Bürgern zu erhöhen. Die Schlichtungsstelle ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Sie orientierte sich vielmehr an dem Urteil des Landgerichts Heidelberg, das Flexstrom "versuchte Bauernfängerei" bescheinigte (111211), sowie an zwei Urteilen der Amtsgerichte Berlin-Tiergarten und Regensburg, die ebenfalls zu dem Schluß gelangten, daß Flexstrom den versprochenen Neukundenbonus vertragswidrig verweigert. "Der Mindermeinung ist zuzustimmen", hieß es in der Entscheidung lakonisch.

BdEV sieht Mitschuld der Bundesnetzagentur am Teldafax-Skandal

Der Bund der Energieverbraucher (BdEV) hatte die Bundesnetzagentur bereits mit Schreiben vom 12. Juli 2011 zur Überprüfung der Flexstrom AG aufgefordert. Er stützte sich dabei auf § 5 EnWG, wonach ein Energieversorger, der Haushaltskunden beliefert, "das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung" darlegen muß. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, kann die Bundesnetzagentur die Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise untersagen. Nunmehr erneuerte der BdEV diese Forderung unter Einbeziehung der Ökoenergie-Anbieter Löwenzahn Energie GmbH und Optimal Grün GmbH, die seinen Informationen zufolge ebenfalls den Brüdern Mundt gehören.

"Bedauerlicherweise nimmt Ihre Behörde die ihr gesetzlich zugedachte Kontrollfunktion gegenüber Energieanbietern nicht wahr", heißt es einleitend in dem neuen Schreiben des BdEV-Vorsitzenden Aribert Peters an Behördenchef Matthias Kurth. So habe man bereits 2007 die Überprüfung von Teldafax verlangt. Die Bundesnetzagentur habe dies jedoch abgelehnt, weil ein verfrühtes behördliches Einschreiten eine lebensfähige Firma zerstören könnte. Wörtlich habe die Behörde zurückgeschrieben: "Es muß der Wettbewerb und der mündige Verbraucher selbst sein, der in der Vielzahl der Angebote die Spreu vom Weizen trennt und nicht zukunftsweisende Angebote vom Markt verdrängt." Die Bundesnetzagentur habe mit dieser Untätigkeit dazu beigetragen, daß durch die längst überfällige Insolvenz von Teldafax rund 700.000 Stromkunden viel Geld verloren (110613).

Flexstrom erwirkt einstweilige Verfügung gegen BdEV

Bei Flexstrom handele es sich ebenfalls um ein Vertriebssystem, bei dem die Stromlieferung von Bestandskunden mit der Vorauskasse von Neukunden finanziert werde, heißt es in dem Schreiben des BdEV an die Bundesnetzagentur weiter. Die Strompreise von Flexstrom und Löwenzahn würden die Kosten der Belieferung nicht abdecken. Dies ergäbe sich auch aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Flexstrom AG, die hohe Verluste ausweise.

Flexstrom erwirkte am 1. Februar beim Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen diese Darstellung: Dem BdEV wird zum einen untersagt, den Vorwurf eines nicht kostendeckenden Vertriebssystems aufrechtzuerhalten. Ferner darf er bestimmte Angaben zur finanziellen Situation des Unternehmens nicht wiederholen. Der Beschluß erging ohne mündliche Verhandlung aufgrund von zwei eidesstattlichen Versicherungen, die Flexstrom-Wirtschaftsprüfer Hans-Joachim Schilling und Löwenzahn-Geschäftsführer Andreas Felix abgaben, sowie der Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der Flexstrom AG für 2010. Der BdEV-Vorsitzende Aribert Peters erklärte dazu auf Anfrage, daß seine Organisation an der Forderung nach einer behördlichen Überprüfung von Flexstrom festhalte.

Verivox verzeichnete 2011 insgesamt 3.382 Beschwerden zu Flexstrom und Flexgas

Verivox verschärfte seine Gangart gegenüber dem früheren Vertriebspartner, nachdem dieser die bekannten Vorwürfe wegen Kungelei mit Teldafax (110909) zum Anlaß genommen hatte, den Tarifvergleicher mit einer Strafanzeige wegen "gewerbsmäßigen Betrugs sowie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr" zu überziehen und dies am 9. Januar auch noch als Pressemitteilung zu verbreiten. Als Gründe für die nunmehr erfolgte Ausblendung der Flexstrom-Tarife aus dem normalen Preisvergleich nannte Verivox "die nicht verbraucherfreundliche Tarifgestaltung, die mangelnde Bereitschaft, Konflikte außergerichtlich zu lösen und die fehlende Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen von Seiten der Flexstrom AG". Man führe derzeit zahlreiche juristische Auseinandersetzungen mit Flexstrom und verbundenen Unternehmen. Fast täglich werde man mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Klagen oder Strafanzeigen konfrontiert. "Wer mit Flexstrom nicht einer Meinung ist, muss sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen einrichten“, sagte Peter Reese, der bei Verivox die Abteilung Energiewirtschaft leitet. Das könne man den Verbrauchern nicht länger zumuten. Nicht nur die Verbraucherzentralen hätten ständig eine große Anzahl von Beschwerden über Flexstrom zu verzeichnen. Auch bei Verivox seien im Jahr 2011 insgesamt 3.382 Beschwerden zu Flexstrom und Flexgas eingegangen. Davon hätten sich 2.346 auf nicht gezahlte Boni bezogen.

Flexstrom bestreitet indessen, daß Verivox die Geschäftsbeziehungen wegen der hohen Anzahl an Kundenbeschwerden abgebrochen habe. Wie der Stromanbieter am 19. Januar erklärte, hat er beim Landgericht Hamburg bereits am 6. Januar eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Verivox diese Darstellung der Dinge untersagt. Verivox nahm dazu auf Anfrage nicht Stellung.

Links (intern)