September 2011

110910

ENERGIE-CHRONIK


Wärmedämmung: Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt

Trotz heftiger Kritik verzichtet die Bundesregierung anscheinend weiterhin auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das umstrittene "Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden" über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen blockte der Bundestag am 22. September einen entsprechenden Vorstoß der Grünen ab. Ersatzweise billigte er einen Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem der Bundestag lediglich die Notwendigkeit einer "energetischen Gebäudesanierung" betont und die Bundesregierung auffordert, sich bei den Ländern für eine Zustimmung zu dem Gesetz einzusetzen.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz will die nachträgliche Wärmedämmung und andere Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs auch beim Altbaubestand fördern, indem es den Eigentümern erlaubt, innerhalb von zehn Jahren jeweils bis zu zehn Prozent der Kosten von der Einkommensteuer abzusetzen (110605). Damit könnten Hauseigentümer ihre Gebäude komplett zu Lasten der Steuereinnahmen sanieren lassen. Profitieren würden außerdem die einschlägigen Branchen, die ihre Lobby-Interessen gern mit angeblichen Erfordernissen des Klimaschutzes bemänteln. Das Gesetz wurde jedoch vom Bundesrat gestoppt, weil es den Großteil der Einnahmeausfälle den Ländern aufbürden würde (110704). Entgegen der üblichen Verfahrensweise versuchte die Bundesregierung daraufhin erst gar nicht, mit den Ländern einen Kompromiß auszuhandeln (110803) . Anscheinend sah sie weder bei sich noch bei den Ländern den notwendigen Spielraum für finanzielle Zugeständnisse.

Die Grünen nutzten den Rückzieher der Regierung, um sich als Klimaretter zu profilieren: Am 5. September stellten sie den Antrag, der Bundestag möge den Vermittlungsausschuß anrufen. Vier Tage später berichtete "Bild" (9.9.), daß die schwarz-gelbe Koalition nun doch die Beschreitung dieses Wegs erwäge. Die "Passauer Neue Presse" (13.9.) wollte aus Koalitionskreisen sogar von einem unmittelbar bevorstehenden Kabinettsbeschluß erfahren haben. Was am Ende herauskam, war jedoch nur der erwähnte Antrag der Koalitionsfraktionen, der vom 20. September datiert ist. Er fordert die Bundesregierung zwar zur Einwirkung auf die Länder auf, verlangt aber nicht explizit die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Er dürfte deshalb hauptsächlich den Zweck verfolgt haben, die Ablehnung des Grünen-Antrags zu erleichtern.

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