April 2009

090408

ENERGIE-CHRONIK


Ab 2019 sollen nur noch "Netto-Nullenergiegebäude" gebaut werden dürfen

Ab 2019 dürfen in den EU-Staaten nur noch "Netto-Nullenergiegebäude" errichtet werden. Dabei handelt es sich um solche Gebäude, bei denen "der jährliche Primärenergie-Gesamtverbrauch aufgrund der sehr hohen Energieeffizienz des Gebäudes nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen übersteigt". Ferner legen die Mitgliedstaaten als Zielvorgabe für die Jahre 2015 und 2020 fest, wie hoch der prozentuale Mindestanteil solcher Netto-Nullenergiehäuser an den bestehenden Gebäuden jeweils sein muß. Dies sieht die Neufassung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden vor, die das Europäische Parlament am 23. April mit 549 gegen 51 Stimmen bei 26 Enthaltungen in erster Lesung verabschiedete.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission sah lediglich die vermehrte Errichtung von Gebäuden vor, "deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind". Entsprechende Zielvorgaben sollten den Mitgliedsstaaten überlassen werden. Das Parlament verschärfte die Anforderungen in diesen und anderen Punkten wesentlich. Mit der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen "vor Ort" – eine Übersetzung des englischen Ausdrucks "on site" in schlechtes Deutsch – ist offenbar gemeint, daß die Gebäude ihren Energiebedarf durch Kollektoren, Photovoltaik oder Erdsonden selber decken sollen.

Die Regelung soll auch für über 50 Quadratmeter große Ferienhäuser gelten. Ausgenommen sind lediglich provisorische, religiöse und historisch oder architektonisch anspruchsvolle Bauten sowie bereits bestehende Ferienhäuser. Um die finanzielle Belastung für die Betroffenen zu erleichtern, schlägt die vom Parlament verschärfte Fassung vor, den Gebäudeeigentümern günstige Darlehen zu gewähren und die Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung zu senken.

Die Neufassung der Richtlinie vom 16. Dezember 2002 zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (010415) ist Bestandteil des Maßnahmenkatalogs, den die Kommission im November 2008 vorlegte (081104).