Dezember 2001

011221

ENERGIE-CHRONIK


Klagen gegen Garzweiler II abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat am 10. Dezember sechs Klagen gegen den Rahmenbetriebsplan für die Erschließung des Braunkohlenfelds Garzweiler II zurückgewiesen. Die Klagen der Stadt Erkelenz und des Kreises Heinsberg seien unbegründet, weil die Zulassung des Rahmenbetriebsplans (950908) nicht das Selbstverwaltungsrecht dieser Gemeinden einschränke. Die Klagen mehrerer Anwohner des geplanten Anbaugebiets sowie einer katholischen Kirchengemeinde wurden für unzulässig erklärt. Eine weitere Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) wegen Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei zwar zulässig, doch stelle die Nichtvornahme einer solchen Prüfung keine Rechtswidrigkeit dar. Der BUND kündigte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster an. Notfalls werde er bis zum Bundesverfassungsgericht gehen (Handelsblatt, 11.12.; SZ, 11.12.).

Die Erschließung des Braunkohle-Tagebaues Garzweiler II war 1987 von Rheinbraun beantragt worden und von Anfang an umstritten. 1991 billigte die Düsseldorfer Landesregierung das Projekt (910905). Die Genehmigung des Rahmenbetriebsplans (950908) erfolgte 1995 kurz vor der Ablösung der SPD-Alleinregierung durch eine rot-grüne Koalition, die wegen des Dauerstreits um Garzweiler II mehrfach zu scheitern drohte (981011). Eine Organklage der grünen Landtagsfraktion gegen die Genehmigung wurde 1997 vom nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen (970406). Ebenso erging es der Klage von sechs Gemeinden und Kreisen (970607).