Oktober 1998

981011

ENERGIE-CHRONIK


Rot-grüne Koalition einigt sich auf Genehmigung für Garzweiler II

Die Rheinbraun AG erhält die wasserrechtliche Genehmigung zur Erschließung des Braunkohletagebaues Garzweiler II ohne unzumutbare Auflagen. Darauf einigte sich die rot-grüne Landesregierung am 30.10. in Düsseldorf, nachdem es wegen des Projekts erneut zu einer Belastungsprobe für die Koalition gekommen war: Umweltministerin Bärbel Höhn hatte am 28.10. zwar die sogenannte Sümpfungserlaubnis erteilt, sie aber mit Auflagen verbunden, die von der Rheinbraun AG als "keinesfalls tragfähig" zurückgewiesen wurden. Höhn wollte die Sümpfungsgenehmigung bis zum Jahr 2017 befristen, obwohl sich das Tagebauprojekt bis zum Jahr 2045 erstreckt, und außerdem von einer Garantieerklärung für die Erhaltung der Feuchtgebiete abhängig machen. Sie verfolgte damit anscheinend das erklärte Ziel der Grünen, die Erschließung von Garzweiler II über eine restriktive Auslegung des Wasserrechts doch noch zu verhindern (siehe 980102).

Unter dem Druck des sozialdemokratischen Koalitionspartners stimmten die Grünen einem Kompromiß zu, der auch nach Ansicht der Rheinbraun AG die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit bietet: Rheinbraun erhält die Erlaubnis zum Abpumpen des Grundwassers zunächst bis zum Jahr 2023. Dann soll eine Überprüfung stattfinden. Außerdem wird in der Genehmigung nur noch auf die allgemeinen gesetzlichen Möglichkeiten zum Widerruf der Genehmigung verwiesen, falls Naturschutzgebiete durch die Grundwasserabsenkung gefährdet werden (FAZ, 29.10.; Handelsblatt, 2.11.).