Das "Badische Volksecho" erschien zunächst als wöchentliches Mitteilungsblatt und nach Aufhebung der Lizenzpflicht als Tageszeitung der KPD - bis zum Verbot der KPD im Jahre 1956.

Badische Volksstimme / Badisches Volksecho

(1946 - 1956)

Wie andere Parteien mußte die KPD nach 1945 auf eine eigene Tageszeitung verzichten. Die amerikanische Besatzungsmacht gestattete ihr aber die Herausgabe eines wöchentlich erscheinenden Mitteilungsblattes, das unter dem Titel "Badische Volksstimme" ab 1946 erschien und am Ende des Jahres eine Auflage von 60000 Exemplaren erreichte. Im April 1947 wurde der Titel in "Badisches Volksecho" geändert.

Im November 1948 - der kalte Krieg war inzwischen in voller Heftigkeit entbrannt - verurteilte ein US-Militärgericht die Redakteure Kurt Weber und Hans van Dyck zu je 300 Mark Geldstrafe und einem bzw. drei Monaten Gefängnis mit Bewährung. Die US-Behörden warf den beiden kommunistischen Redakteuren vor, durch Veröffentlichung einer falschen Nachricht "Mißtrauen" gegen die Besatzungsmacht geschürt zu haben. Nach dem Prozeß verbot die US-Militärregierung den beiden Redakteuren die weitere Ausübung dieser Tätigkeit.

Nach Aufhebung der Lizenzpflicht konnte das "Badische Volksecho" noch einige Jahre lang als Tageszeitung erscheinen, bevor es dem 1956 vom Bundesverfassungsgericht verfügten Verbot der KPD zum Opfer fiel.