January 2025

260105

ENERGY CHRONICLE


Energiepreisbremsen wurden in großem Umfang mißbraucht

Die "Energiepreisbremsen", die Ende 2022 rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft traten (221101), wurden von den Versorgern offenbar in großem Umfang mißbraucht, um überhöhte Preise zu berechnen. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung des Bundeskartellamts, wonach es die im Rahmen seiner Mißbrauchsaufsicht eingeleiteten Prüfverfahren weitgehend abgeschlossen habe. Dabei seien "durch Ausgleichszahlungen und Rückerstattungen der Unternehmen" Rückflüsse an den Staatshaushalt von rund 200 Millionen Euro zu verzeichnen gewesen. In Wirklichkeit dürfte der entstandene Schaden freilich eine Milliarde übersteigen, da die Behörde nur einen Bruchteil aller Unternehmen überprüfen konnte.

Insgesamt wurden stichprobenartig etwa 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft

Die Preisbremsengesetze zu Erdgas, Strom und Fernwärme wurden während der Energiekrise 2022/2023 eingeführt, um die Verbraucher zu entlasten. Diese mussten für ein bestimmtes Verbrauchskontingent nur einen staatlich festgelegten Preis an ihren Energieversorger zahlen. Der Energieversorger erhielt seinerseits aus der Staatskasse entsprechende Ausgleichszahlungen. Eine zugleich eingeführte Missbrauchsaufsicht sollte verhindern, dass Energieversorger ihre Preise so gestalten, dass sie eine überhöhte staatliche Ausgleichszahlung erhalten, für die es keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt. Für die Durchsetzung dieser Missbrauchsvorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.

Die Behörde hat deshalb in den Jahren 2023 und 2024 bei Erdgas, Strom und Wärme insgesamt 70 Prüfverfahren eröffnet. Damit wurden stichprobenartig ca. 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft. Insgesamt belief sich das Volumen der Anträge von Energieversorgern auf staatliche Ausgleichszahlungen zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitungen auf über 25 Milliarden Euro. Angesichts der in die Tausende gehenden Entlastungsanträge und -meldungen von Unternehmen war die Preisbremsen-Missbrauchsaufsicht von Anfang an stichprobenhaft konzipiert. Das Bundeskartellamt hat die zu prüfenden Unternehmen nach bestimmten Auffälligkeiten in den Antragsdaten ausgewählt. Zu den geprüften Unternehmen zählten Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie Vertriebsgesellschaften der Energiekonzerne, aber auch viele Energie-Discounter und Anbieter mit Schwerpunkt bei erneuerbaren Energien. Inzwischen sind 61 Verfahren abgeschlossen.

Bei Bedenken hatten die Überprüften Gelegenheit, diese durch freiwillige Rückzahlungen auszuräumen

Aufgrund dieser Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation ergaben sich nach Angaben der Behörde in weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren "Bedenken" hinsichtlich der Stimmigkeit der Preise. Die betroffenen Lieferanten hätten diese Bedenken jedoch durch Rückzahlungen an die Staatskasse im Zusammenhang mit der Endabrechnung oder schon vorher durch Absenken ihrer Vorauszahlungsanträge ausräumen können. "Insgesamt haben wir in den mittlerweile abgeschlossenen Prüfverfahren Rückflüsse von etwas unter 200 Millionen Euro verzeichnet", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. "Der hohe Anteil an nicht beanstandeten Entlastungsvolumina zeigt aber auch, dass sich die geprüften Lieferanten in der Breite regelkonform verhalten haben.

Bislang hätten die Verfahren auch in den kritischen Fällen ohne förmliche Verfügung eingestellt werden können. In einigen Fällen seien von den Lieferanten Rückzahlungen im insgesamt zweistelligen Millionenbereich bereits vorgesehen gewesen. In den meisten kritischen Fällen habe das Bundeskartellamt die Rückzahlungen in vergleichbarer Höhe "im Verständigungswege" erreicht. In den übrigen abgeschlossenen Prüfverfahren habe sich ein Missbrauch der Entlastungsregeln nicht feststellen lassen.

Derzeit verbleiben neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten in den Bereichen Erdgas und Strom. Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen.

 

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