August 1999

990808

ENERGIE-CHRONIK


Regulierung der Durchleitung ist für die Bundesregierung derzeit kein Thema

In der Bundesregierung gibt es gegenwärtig keine Überlegungen, eine Behörde zur Regulierung des Strommarktes einzurichten. Dies erklärte der Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums, Frank Krüger, auf Anfrage der Agentur VWD (9.8.). Einige kleinere Stromanbieter, Verbraucherverbände sowie Politiker der Grünen und der SPD hatten die Schaffung einer solchen Behörde gefordert. Nach den Worten Krügers will der Bundeswirtschaftsminister zunächst die neue Verbändevereinbarung zur Durchleitung abwarten: Er verspreche sich davon eine börsenfähige Regelung, die zudem auch kleineren Stromanbietern und Tarifkunden die Durchleitung erleichtern werde.

Gegen eine Regulierungsbehörde sprach sich auch der neue Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, aus. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung (26.8.) meinte Böge: "Man sollte grundsätzlich zögerlich sein mit immer neuen Regulierungsbehörden." Die alte Verbändevereinbarung zur Durchleitung sei ein "erster Schritt ins Neuland hinein" gewesen und als solcher "eigentlich ganz gut gelungen", wie die bisherigen Ergebnisse zeigten. Durch die neue Verbändevereinbarung werde voraussichtlich auch die Durchleitung an kleinere Kunden reibunglos funktionieren.

Nach Paragraph 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (980401) kann das Bundeswirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die Gestaltung der Durchleitungsverträge regeln und Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten festlegen. Bisher wurde es jedoch den betroffenen Verbänden überlassen, die Durchleitungsmodalitäten im Wege der freiwilligen Vereinbarung zu regeln (980404). Zur Zeit verhandeln die Verbände über eine Neufassung dieser ersten Vereinbarung, die Ende September ausläuft ( 990214 u. 990416).