Juli 1999

990732

ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt Ausnahmeregelung für ostdeutsche Braunkohle bis 2003

Die EU-Wettbewerbsbehörde billigte am 8.7. die bis 2003 befristete Ausnahmeregelung im neuen Energierecht für die ostdeutsche Braunkohleverstromung, machte aber deren vorgesehene Verlängerung bis zum Jahr 2005 von einer erneuten Überprüfung abhängig. Gemäß Artikel 4, Paragraph 3 des seit 29. April 1989 geltenden Gesetzes zur Neuregelung der Energiewirtschaft (980401) ist bei Durchleitungsstreitigkeiten in den neuen Bundesländern "die Notwendigkeit einer ausreichend hohen Verstromung von Braunkohle aus diesen Ländern besonders zu berücksichtigen". Diese Ausnahmeregelung erfolgte mit Rücksicht auf den ostdeutschen Großstromerzeuger und Verbundnetzbetreiber Veag, der im Zuge des Aufbaues Ost große Investitionen in neue Braunkohlekraftwerke getätigt hat (Berliner Zeitung, 9.7.; FAZ, 9.7.).