Juni 1999

990602

ENERGIE-CHRONIK


Ares wirbt um private Stromkunden mit Kilowattstundenpreis von 29,5 Pfennig

Erhebliches Aufsehen erregte im Juni die Berliner Ares Energie AG, als sie über die Wegert-Gruppe als Vertriebspartner bundesweit die Stromversorgung von Haushalten und Gewerbe zum Preis von 29,5 Pf/kWh anbot. In großen Anzeigen stellten die "ProMärkte" der Wegert-Gruppe ihren Kunden eine Verbilligung des Strombezugs "bis zu 20 Prozent" in Aussicht. Im Vergleich mit den EVU-Tarifen liegen die von Ares angebotenen Arbeitspreise etwas unter dem Durchschnitt, sind aber keineswegs in jedem Fall günstiger.

Die Ares will ihre Kunden per Durchleitung versorgen, wobei der Strom möglichst verbrauchsnah von etablierten Stromversorgern bezogen wird, um hohe Durchleitungskosten zu vermeiden. Im Schnitt wird mit Durchleitungskosten von 10,58 Pf/kWh gerechnet. Eine Firmensprecherin räumte ein, daß die Kalkulation "gewissermaßen auf unsicherer Grundlage" stehe und es sich um einen "Sprung ins kalte Wasser" handele. Das Formular, mit dem der Kunde seinen Wechsel zu Ares beantragt und sich zur Kündigung seines bisherigen Strombezugsvertrags verpflichtet, läßt deshalb den "genauen Zeitpunkt der Umstellung" offen bzw. macht ihn "von der technischen Durchführbarkeit der einzelnen Durchleitung abhängig". Unklar ist ferner, ob und wieweit der Kunde zusätzlich durch eine "Zählergebühr" belastet wird (Handelsblatt, 16.6.; Börsen-Zeitung, 16.6.; SZ, 18.6.).

Das bislang weitgehend unbekannte Berliner Unternehmen hat ein Grundkapital von 100 000 Mark und beschäftigt derzeit 40 Mitarbeiter. Der Name der Gesellschaft steht für "Alternative und ressourcenschonende Energie-System AG". Als Vorlieferant wurde von der Berliner Morgenpost (15.6.) die Berliner Bewag genannt. Diese bestätigte, daß mit der Ares Energie AG ein Vertrag zur Belieferung aus dem Höchstspannungsnetz bestehe. Falls das Unternehmen auch in Berlin Kunden aquirieren sollte, werde die Bewag aber wie in anderen Fällen die Durchleitung verweigern.

Einige etablierte Stromversorger reagierten auf den Vorstoß von Ares und die Werbekampagne der ProMärkte, indem sie Preissenkungen für Tarifkunden ankündigten. Zum Teil wiesen sie auch auf die Risiken hin, die sich durch einen voreiligen Wechsel ergeben könnten, und bezweifelten die Seriösität des Angebots. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte ebenfalls vor einem voreiligen Wechsel des Stromversorgers (Hann. Allgemeine, 18.6.; Nordkurier, 17.6.; DPA, 26.6.).

Strompreis erhöht sich eventuell noch um "Bereitstellungspreis" und "Zählergebühr

In den 57 ProMärkten und drei MakroMärkten der Wegert-Gruppe können bisherige Tarifkunden der EVU seit 17.6. einen "Auftrag zur Umstellung der Versorgung mit elektrischer Energie auf Ares" erteilen. Es genügt, wenn sie dem Auftrag ihre letzte Stromabrechnung beifügen oder ihren bisherigen Stromverbrauch schätzungsweise angeben. Anstelle des Normalpreises ("Easy powerline Classic") für brutto 29,5 Pf/kWh können sie sich auch für einen Umweltpreis ("Easy powerline Eco") entscheiden, der 36 Pf/kWh beträgt.

Freilich berechnet die Ares Energie AG ihren Kunden bei Unterschreitung eines Jahresmindestumsatzes von 799 DM zusätzlich zum Verbrauchspreis eine "Bereitstellungspauschale" von 45 DM jährlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ares verpflichten den Kunden ferner, dem neuen Stromlieferanten die Installation von Zählern und anderen technischen Einrichtungen zu ermöglichen. Für den Betrieb der Meßeinrichtungen wird eine "Zählergebühr" berechnet, die vorläufig nicht näher beziffert wird und in dem Formular zur Auftragserteilung nicht erwähnt ist.

Wer bis 31.7. zu Ares wechselt, erhält ein "Startguthaben" von 25 kWh. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindet sich der Kunde damit allerdings mindestens ein halbes Jahr an den neuen Stromversorger zuzüglich der normalen Kündigungsfrist. Ansonsten kann er das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende des darauffolgenden Monats kündigen. Ares behält sich u.a. vor, den Strompreis der Entwicklung bei Löhnen und Kohle- bzw. Ölpreisen anzupassen. Gerichtsort bei Streitigkeiten ist Berlin.