März 1999

990328

ENERGIE-CHRONIK


VDEW sieht im Geschäftsgebaren der "Naturstrom AG" irreführende Werbung

Die vor einem Jahr gegründete Naturstrom AG (980418) hat inzwischen davon Abstand genommen, ihre Kunden per Durchleitung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgen zu wollen. Stattdessen fungiert sie quasi als Zwischenhändler, der Tarifkunden zur Kündigung ihrer Versorgungsverträge mit den EVU veranlaßt und ihnen dann denselben Strom, den sie schon immer aus dem Netz bezogen, gegen einen Aufpreis von bis zu 8 Pfennig pro Kilowattstunde weiterverkauft. Mit den Einnahmen aus diesem Aufpreis will die Naturstrom AG anderenorts die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördern bzw. so erzeugten Strom einkaufen.

Nach Auffassung der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) erfüllt das Vorgehen der Naturstrom AG den Tatbestand einer irreführenden Werbung im Sinne von § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, da sie in ihrer Werbung den Anschein erwecke, die Kunden würden tatsächlich mit Strom aus regenerativen Energien beliefert.