Juli 1998

980724

ENERGIE-CHRONIK


Heidelberger Gemeinderat verpflichtet Stadtwerke zu hoher Subventionierung

Im kommunalpolitischen Streit um eine geplante private Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 300 Kilowatt (971217) hat der Heidelberger Gemeinderat jetzt die Stadtwerke verpflichtet, 20 Jahre lang eine kostendeckende Einspeisevergütung von 1,43 Mark pro Kilowattstunde zu zahlen. Oberbürgermeisterin Beate Weber (SPD) hatte zuvor vergebens an die Stadträte appelliert, diese Weisung nicht zu erteilen: Es sei ein Fehler gewesen, keine Größenbegrenzung bei der Subventionierung solcher Anlagen vorzusehen. Diesen Fehler solle man jetzt nicht fortschreiben, zumal die Stadtwerke infolge des neuen Energierechts ohnehin mit Einnahmeverlusten rechnen müßten.

Der Heidelberger Gemeinderat hatte Ende 1996 - damals noch mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin - eine kostendeckende Subventionierung für eingespeisten Solarstrom bis zu zwei Mark pro Kilowattstunde beschlossen. Als daraufhin private Investoren ihr Interesse an einer Großanlage bekundeten, stellte die Stadt sogar das Dach des städtischen Betriebshofs für die Montage zur Verfügung. Angesichts der finanziellen Konsequenzen für die Stadtwerke und deren Kunden setzte die Oberbürgermeisterin dann aber einen Gemeinderatsbeschluß durch, der die hohe Subventionierung künftig auf Kleinanlagen beschränkt. Für die geplante Großanlage wollte sie der Gemeinderat allerdings noch gewähren. Die Oberbürgermeisterin vertrat demgegenüber den Standpunkt, daß nie verbindliche Zusagen gemacht worden seien, und die Stadtwerke boten den Investoren mit 34 Pfennig pro Kilowattstunde lediglich eine Verdoppelung der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung an (Stuttgarter Zeitung, 13.7.).