April 1997

970423

ENERGIE-CHRONIK


Bundesverfassungsgericht lehnt Klage wegen "Elektrosmogs" durch Trafo-Station ab

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat es einstimmig abgelehnt, sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars zu befassen, das eine Transformatoren-Station neben seinem Wohnhaus wegen "Elektrosmogs" abschalten lassen wollte und mit diesem Ansinnen sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht gescheitert war. Laut Sachverständigengutachten erreichte das Magnetfeld zwischen der Trafo-Station und der Außenwand des Wohnhauses eine Flußdichte von 4,3 bis 0,8 Mikrotesla. Nach Feststellung des Oberlandesgerichts Koblenz lag es damit weit unter dem Richtwert von 100 Mikrotesla, den die Strahlenschutzkommission empfiehlt. Das Argument der Kläger, daß US-amerikanische Untersuchungen bereits ab 0,2 Mikrotesla von einem Gesundheitsrisiko ausgingen, ließ das Oberlandesgericht nicht gelten, weil es sich dabei um ungesicherte und bestrittene Ergebnisse handele (AZ: 1 BvR 1658/96).

In ihrem Beschluß vom 17.2., der am 3.4. veröffentlicht wurde, halten die Bundesverfassungsrichter diese Sichtweise des Oberlandesgerichts für richtig. Wörtlich heißt es: "Die Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit, die alle staatlichen Organe bindet, verlangt von den allgemein zuständigen Gerichten nicht, daß sie nicht verifizierte und teils widersprüchliche Befunde bestätigen und so mit den Mitteln des Prozeßrechts ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Durchsetzung verhelfen."