Februar 1997

970216

ENERGIE-CHRONIK


Badenwerk läßt Musterprozeß um Stromeinspeisungsgesetz ruhen

Das Badenwerk will seinen Musterprozeß um das Stromeinspeisungsgesetz gegen einen Wasserkraftwerksbetreiber an der Tauber (siehe 960507) nicht weiter betreiben. Es folgt damit einer Empfehlung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, bei dem der Rechtsstreit zur Zeit anhängig ist. Das Gericht verband seine Empfehlung mit dem Hinweis, daß das Bundesverfassungsgericht auf Grund anderer Verfahren, die bei ihm gelandet sind, über die Verfassungsmäßigkeit des Stromeinspeisungsgesetzes entscheiden werde. "Damit ist unser Ziel, eine Entscheidung dieses Gerichts herbeizuführen, erreicht und die Fortführung unseres Prozesses weder notwendig noch sinnvoll", heißt es in einer Pressemitteilung des Badenwerks (Stuttgarter Zeitung, 25.2.).