November 1996

961123

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat billigt Verordnung über Grenzwerte für elektromagnetische Felder

Vorbehaltlich einiger Änderungen billigte der Bundesrat am 8.11. den Entwurf der Bundesregierung zu einer Verordnung, die auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verbindliche Grenzwerte für die elektromagnetischen Felder von Hoch- und Niederfrequenzanlagen festlegt (siehe 960509). Da die Änderungsvorschläge der Länderkammer vom Kabinett voraussichtlich übernommen werden, ist mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten der Verordnung im Januar 1997 zu rechnen.

In der Nähe von Wohnungen und Schulen müssen Grenzwerte exakt eingehalten werden

Die Verordnung betrifft die öffentliche Stromversorgung nur insoweit, als es sich um Freileitungen, Erdkabel und Umspannanlagen mit einer Spannung von 1000 Volt und mehr handelt. Diese Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daß das elektrische Feld 5 Kilovolt pro Meter und die magnetische Flußdichte 100 Mikrotesla nicht überschreitet. Außer Betracht bleiben in der Regel kurzzeitige Feldstärke- oder Flußdichtespitzen sowie kleinräumige Überschreitungen der genannten Grenzwerte außerhalb von Gebäuden, soweit sie nicht mehr als hundert Prozent ausmachen. Zum Zwecke der Vorsorge dürfen aber bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen die Grenzwerte grundsätzlich nicht überschritten werden.

Der wesentlichste Änderungswunsch des Bundesrats betraf die zuletzt genannte Regelung: Ursprüngliche war lediglich vorgesehen, daß die zuständigen Behörden in solchen Fällen die exakte Einhaltung der Grenzwerte verlangen können. Nunmehr dürfen hier die Grenzwerte grundsätzlich auch kurzfristig nicht mehr überschritten werden. Die Behörden können jedoch Ausnahmen zulassen, soweit die Anforderungen "im Einzelfall unverhältnismäßig" sein sollten. Nach wie vor hat diese Regelung abschließenden Charakter, so daß den Landesregierungen kein Spielraum mehr für weitergehende Anforderungen bleibt (zum Beispiel wollte Niedersachsen die Vorsorgewerte für das magnetische Feld auf 10 Mikrotesla verschärfen).