März 1996

960307

ENERGIE-CHRONIK


Eine "Deutsche Steinkohle AG" soll den Kohlebergbau zusammenfassen

Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hat die Unternehmensberatung Roland Berger ein Papier erarbeitet, das die Gründung einer Deutschen Steinkohle AG vorschlägt. Das neue Unternehmen soll unter dem Dach der Ruhrkohle AG alle deutschen Steinkohlezechen vereinigen. Zur Ruhrkohle kämen damit die Saarbergwerke sowie eine Preussag-Zeche in Ibbenbüren. Das lukrative Beteiligungsgeschäft der beiden Konzerne würde fortan vom Bergbau abgekoppelt, so daß es nicht mehr mit den Kosten von Zechenstillegungen belastet wird. Der Bund ist bereit, seine mehrheitliche Beteiligung von 74 Prozent an den Saarbergwerken zum symbolischen Preis von einer Mark an die Ruhrkohle abzugeben. Dagegen sprach sich der saarländische Ministerpräsident Oskar Lafontaine (SPD) für den Erhalt eigenständiger Saarbergwerke aus und kündigte an, daß das Saarland seine Sperrminorität von 26 Prozent der Unternehmensanteile behalten werde (SZ, 13.3.; Handelsblatt, 14.3.).

In einem Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung (23.3.) wandte sich der Vorsitzende der IG Bergbau und Energie, Hans Berger, gegen die vorgesehene Trennung des Beteiligungsgeschäfts vom Bergbau. Zumindest bis zum Jahr 2010 müßten die lukrativen Beteiligungsbereiche der Ruhrkohle AG in Form von Gewinn- und Verlustübernahme-Verträgen an den Bergbau gekoppelt bleiben. Der Vorschlag einer Fusion, wie ihn die Roland-Berger-Studie mache, werde in dieser Form sicher nicht verwirklicht, sondern am Einspruch seiner Organisation scheitern.

Nach Meinung der Stuttgarter Zeitung (9.3.) wären die Nutznießer einer solchen Fusion hauptsächlich die Bundesregierung sowie Veba, VEW und Thyssen als Großaktionäre der Ruhrkohle AG: Der Bundesfinanzminister würde eine leidige Last los. Den Aktionären böte sie "die große Chance, daß ihre Gesellschaft als neue Deutsche Steinkohle AG endlich frei von jedem Gängelband sich nach Belieben außerhalb des Bergbaues engagieren und sogar Gewinne und Dividenden erwirtschaften darf, ohne daß die staatlich subventionierten Kumpel oder der Staat darauf einen Zugriff bekommen".