Dezember 1994

941214

ENERGIE-CHRONIK


Novelle verschärft Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen

Das Bundeskabinett hat am 7.12. den Entwurf zur Novellierung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung beschlossen. Die Abgasverluste über den Schornstein dürfen danach künftig bei einer Nennwärmeleistung von über vier bis 25 KW höchstens elf Prozent, bei über 25 bis 50 kW höchstens zehn Prozent und bei über 50 kW höchstens neun Prozent betragen. Die Stickstoff-Emissionen werden beim Einsatz von Erdgas auf höchstens 90 Milligramm und von leichtem Heizöl auf höchstens 12 Milligramm begrenzt. Diese Regelung gilt für neue Öl- und Gasheizungen mit einer Nennwärmeleistung bis zu 70 kW und soll nach einer Übergangsfrist auch für Altanlagen gelten (VWD, 7.12.).