November 1994

941109

ENERGIE-CHRONIK


Gericht weist Schadenersatzklage wegen Verzögerungen in Biblis ab

Das Landgericht Wiesbaden wies am 24.11. eine Schadenersatzklage der RWE Energie gegen das Land Hessen als unbegründet ab. RWE Energie hatte das hessische Umweltministerium auf Schadenersatz in Höhe von 1,8 Millionen Mark verklagt, weil es die Wiederinbetriebnahme des Blocks A im Kernkraftwerk Biblis nach einem Störfall im Frühjahr unnötig verzögert habe. Nach Auffassung des Gerichts kann dem damaligen Umweltminister Joschka Fischer (Grüne) keine Verletzung seiner Amtspflicht vorgeworfen werden. Fischers Nachfolger Rupert von Plottnitz (Grüne) wertete das Urteil als Erfolg gegen den Versuch, eine "wirksame Atomaufsicht unmöglich zu machen" (FAZ, 25.11.; FR, 25.11.; Welt, 26.11.; siehe auch 940413).