Dezember 1992

921204

ENERGIE-CHRONIK


Landesregierung erzwang Abschaltung des KKW Krümmel für Routine-Inspektion

Auf Anweisung des Energieministeriums von Schleswig-Holsteins mußte das Kernkraftwerk Krümmel Anfang Dezember abgeschaltet werden, damit die Ultraschall-Prüfung der Bodenplatte des Reaktordruckbehälters innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt werden kann. Die Kernkraftwerk Krümmel GmbH (KKK) hatte bei der Aufsichtsbehörde beantragt, die Überschreitung des Prüfintervalls um ein halbes Jahr zu tolerien. Nach Ansicht der KKK und des TÜV Norddeutschland wäre dies sicherheitstechnisch unbedenklich gewesen. Gegen die Ablehnung ihres Antrags klagte die KKK beim Oberverwaltungsgericht. Die Richter entschieden jedoch, daß die KKK keinen Rechtsanspruch auf die beantragte Ausnahmegenehmigung geltend machen könne. Durch die vorzeitige Abschaltung des Reaktors entsteht nach Schätzung der Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW), die betriebsführende Gesellschafterin der KKK sind, ein Schaden von rund 20 Millionen DM (Hamburger Morgenpost, 7.12.; VWD, 7.12.).