März 2026 |
260310 |
ENERGIE-CHRONIK |
Parallel zur Veröffentlichung seines jüngsten Marktmachtberichts (260209) hat das Bndeskartellamt in einem internen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagen, bei der geplanten Ausschreibung von 10 Gigawatt Gas-Kraftwerksleistung zur Netzstabilisierung (251107) an jeden Bewerber höchstens zehn Prozent des Ausschreibungsvolumens zu vergeben. Für den Kraftwerksbetreiber RWE würde dies bedeuten, dass er sich mit dem Zuschlag für ein Gigawatt an Kraftwerksleistung begnügen müsste, obwohl er eigentlich einen Zubau um 3 GW beabsichtigt hat.
Nach Informationen des Handelsblatts (23.2.) hat das Ministerium diesen Brief an RWE mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme weitergeleitet. Andere Energiekonzerne wie EnBW, Uniper, Steag und Leag – die sich mit Geboten bis zu zwei Gigawatt ebenfalls an der Ausschreibung beteiligen wollen – hätten dagegen keine Bitte um eine solche Stellungnahme erhalten und auch keine diesbezüglichen Forderungen erhoben.
Der RWE-Konzern reagierte auf die Anfrage des Ministeriums mit einem Positionspapier, in dem er die Limitierung der Ausschreibungsmenge erwartungsgemäß ablehnt. Zugleich schlug er angeblich notwendige Maßnahmen vor, die derart auf Gaskraftwerke zugeschnitten sind, dass Betreiber von Batteriespeichern keine Chance hätten. Der Kreis der Bieter würde damit von vornherein drastisch verringert und eine Konkurrenz durch günstigere Angebote der Betreiber von Batteriespeichern verhindert. So hält es RWE nicht nur für erforderlich, dass die geförderten Technologien den erzeugten Strom mindestens zehn Stunden lang ohne Unterbrechung ins Netz einspeisen können. Zusätzlich sollen sie diese Einspeisung schon nach zwei Stunden wiederholen können, ohne dass dies mit Hilfe mehrerer Anlagen geschieht.
Den Kreis der Bieter weiter verkleinern und deren Erlöse erhöhen würde eine weitere Forderung von RWE, wonach alle Unternehmen in den Ausschreibungen einen Bonus bekommen sollen, die gesetzlich zur Stillegung von Kraftwerkskapazitäten verpflichtet wurden. RWE könnte so zusätzlich zur Entschädigung von 2,6 Milliarden Euro für den Braunkohleausstieg noch eine Prämie erhalten.
In seinem jüngsten Marktmachtbericht hat das Bundeskartellamt festgestellt,
dass die drei Kraftwerksbetreiber RWE, LEAG und EnBW ihre marktbeherrschende
Stellung weiter vergrößern konnten (260209). Dabei
rangiert der RWE-Konzern mit erheblichem Abstand an erster Stelle. Das war auch
zu erwarten, nachdem er sich vor acht Jahren mit dem E.ON-Konzern auf einen
groß angelegten Tauschhandel geeinigt hat, bei dem ihm der einstige Konkurrent
die Bereiche Stromerzeugung und Energiehandel überließ (180301).
Das gigantische Tauschgeschäft wurde damals sowohl in Bonn als auch in Brüssel
von den Kartellbehörden genehmigt (190202). Inzwischen
scheint das Bundeskartellamt angesichts der überragenden Marktmacht von RWE
aber doch Bauchschmerzen zu bekommen.