Februar 2026 |
260209 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bei der Bereitstellung von steuerbarer Stromerzeugung zur Deckung der "Residuallast", die nach Abzug der Einspeisung aus erneuerbaren Stromquellen verbleibt, haben die drei Kraftwerksbetreiber RWE, LEAG und EnBW ihre marktbeherrschende Stellung noch deutlich vergrößern können. So lautet der Hauptbefund des sechsten selbständigen Berichts über die Wettbewerbsverhältnisse im Bereich der Erzeugung elektrischer Energie (Marktmachtbericht), den das Bundeskartellamt am 19. Februar vorlegte. Als Residuallast bezeichnet man jenen Teil des gesamten Stromverbrauchs, der (noch) nicht durch Einspeisung aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann.
Vor allem RWE liege mit der berechneten "Pivotalitätshäufigkeit" im Berichtszeitraum weit über der vom Bundeskartellamt bei 5 Prozent angesetzten Vermutungsschwelle für das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung. Auch für die ostdeutschen Braunkohlekraftwerke des EPH-Konzerns, die unter der Marke LEAG firmieren, lägen die ermittelten Werte oberhalb der Vermutungsschwelle, während sie für die EnBW zwar in der Nähe der Schwelle liegen, sie aber nicht überschreiten würden. Das verringerte Angebot steuerbarer Kapazitäten zeige sich auch in der gestiegenen Bedeutung von Stromimporten.
Der Bericht stützt sich auf Daten aus dem Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025. Im Vergleich mit dem fünften Bericht, der denselben Zeitabschnitt ein Jahr zuvor untersuchte, war ein "starker Rückgang der marktlich einsetzbaren steuerbaren Kapazitäten zu verzeichnen". Die Ursache dafür sei vor allem die Rückkehr zum ursprünglichen Kohle-Ausstiegspfad (250908), nachdem Anfang 2024 die vorübergehende Reaktivierung von Kraftwerksreserven auslief, die nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine beschlossen (220705) und im Oktober 2023 um weitere sechs Monate verlängert worden war (231005, 240404).
Das Kartellamt nimmt in dem Bericht auch Stellung zum Vorschlag der ENTSO-E, die bisher einheitliche deutsche Stromhandelszone zur Vermeidung von Netzengpässen in fünf Zonen aufzuteilen (250401). Es vertritt die Ansicht, dass eine solche Aufteilung die Marktstellung großer Kraftwerksbetreiber in Deutschland verstärken würde, da jeder Stromerzeuger innerhalb Deutschlands aus historischen Gründen regionale Schwerpunkte habe und deshalb die Marktkonzentration in jeder der aufgeteilten Gebotszonen jeweils höher wäre als in der einheitlichen Gebotszone.
Die Behörde sekundiert mit dieser Sichtweise der Bundesregierung, die im Dezember erklärt hat, an der einheitlichen Stromhandelszone festhalten zu wollen (251202). Darüber kann sie freilich nicht allein entscheiden, nachdem es ihr offenbar nicht gelungen ist, in dieser Frage eine gütliche Einigung mit den Nachbarn Frankreich, Italien, Niederlande und Schweden herbeizuführen (250503). Nach den EU-Regularien obläge es deshalb nun der EU-Kommission, in dieser Frage bis spätestens Ende April eine Entscheidung zu treffen.