Februar 2026

260202

ENERGIE-CHRONIK


Union und SPD einigten sich auf Eckpunkte des neuen "Gebäudemodernisierungsgesetzes"

Union und SPD haben sich auf die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt, die sie in ihrem Koalitionsvertrag als "Abschaffung des Heizungsgesetzes" angekündigt hatten (250403). Am 24. Februar legten sie ein fünfseitiges Papier vor, das die "Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz" vorstellt (PDF). Im ersten Absatz heißt es zusammenfassend: "Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen. Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir."

Da es nie ein "Heizungsgesetz" gab, kann es auch nicht abgeschafft werden

In der Tat belassen es die Regierungsparteien nicht dabei, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GBG) in Gebäudemodernisierungsgesetz umzubenennen, das dann vermutlich die Kurzbezeichnung GMG bekommen wird. Sie nehmen durchaus substantielle Änderungen vor, die allerdings die Wahlkampfforderung nach "Abschaffung des Heizungsgesetzes", die auf Drängen der Union wortwörtlich in den Koalitionsvertrag übernommen wurde, schon deshalb nicht erfüllen können, weil das GEG weder als Ganzes noch in Teilen amtlich als "Heizungsgesetz" bezeichnet wurde. Dieser Ausdruck wurde erst von "Bild" und ähnlichen Medien geprägt, um die Ampel-Koalition und speziell deren Wirtschaftsminsiter Robert Habeck mit einer Kampagne gegen den "Heizungshammer" in politische Bedrängnis zu bringen.

Der einst von der CDU eingeführte § 72 wird nun ebenfalls gestrichen

Das GEG war im Kern auch keine Schöpfung der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP, sondern wurde schon 2020 von der damals regierenden Koalition aus Union und SPD eingeführt. Dazu gehörte das "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen" in § 72, das nun zusammen mit den Regelungen der §§ 71 – 71p gestrichen wird. Dieses Betriebsverbot kam nicht in der Amtszeit des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck zustande, sondern in der seines Amtsvorgängers Peter Altmaier von der CDU. Es verschwindet nun aber ebenfalls, nachdem die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) es anscheinend irrtümlich für den Kern des von ihrer Partei geschmähten "Heizungsgesetzes" hielt und von der "Abschaffung des Betriebsverbots für Heizkessel" gesprochen hatte (250506).

Neuer Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber mit steigendem Anteil von Bio-Brennstoffen betrieben werden

Mit der Streichung des § 71 entfällt dagegen keine "bürokratische und kleinteilige Regelung" – so berechtigt dieser Vorwurf bei den folgenden Paragraphen teilweise sein mag –, sondern die Quintessenz der von der Ampel-Regierung beschlossenen Reform, die im ersten Satz so lautet: "Eine Heizungsanlage darf zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt."

Stattdessen bleibt nun der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen erlaubt, sofern diese ab 2029 mit einem zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe betrieben werden ("Bio-Treppe"). Dieser Anteil muss bei mindestens 10 Prozent liegen und bis 2040 in drei Schritten weiter ansteigen, die aber noch nicht gesetzlich festgelegt sind.

Mieter müssen künftig vor dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen geschützt werden

Das bedeutet, dass solche Heizungen durch die steigenden CO2-Abgaben für Gas und Öl sowie die erhöhten Kosten für CO2-freie Brennstoffe teuerer und unwirtschaftlich werden. Dieser Einsicht will sich auch die Koalition nicht verschließén: "Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen", heißt es in ihrem Eckpunkte-Papier. "Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten. Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert." Es wird also der nachfolgenden Bundesregierung übertragen, die entstehenden Probleme zu lösen.

"Die Vorschläge zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vergrößern Deutschlands Klimaschutzlücke", meinte dazu Julia Bläsius, Direktorin der "Agora Energiewende Deutschland". Vor allem Mieter und Haushalte mit kleinem Geldbeutel würden belastet. Die nun vorgelegten Maßnahmen würden die Abhängigkeit von fossilem Gas beim Heizen verlängern. Die Verbraucher müssten vor Fehlinvestitionen geschützt werden, indem die Bundesregierung die Konditionen für CO₂-freie Heizungen durch gezielte Förderung und attraktive Strompreise verbessert und für einen wirksamen Mieterschutz sorgt. Dazu gehöre eine schnelle Festlegung der noch offenen drei Stufen der "Biotreppe", welche die Knappheit von Grüngas reflektiert und künftige Preisentwicklungen aufzeigt. Wichtig sei zudem eine klare Regelung für Nachbesserungen durch einen Rückfallmechanismus, der spätestens 2030 automatisch greift, wenn der Gebäudesektor die Klimaziele verfehlt.

 

Links (intern)