Januar 2026

260111

ENERGIE-CHRONIK


Abschaffung der Gasspeicherumlage kostet zusätzlich noch 582 Millionen Euro Umsatzsteuer

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage für Endkunden, die der Bundestag im November beschloss, wird den Klima- und Transformationsfonds (KTF) wahrscheinlich noch mehr belasten als mit den 3,063 Milliarden Euro, welche die Bundesregierung am 11. Dezember der Trading Hub Europe (THE) überwiesen hat, um das restliche Defizit auszugleichen (251108). Die Bundesregierung hat nämlich vergessen – so scheint es zumindest – , dass die THE einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung aller Kosten hat, die ihr mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach Teil 3a des Energiewirtschaftsgesetzes entstehen.

Bis spätestens 10. Februar müssen 581.990.000 Euro an THE überwiesen werden

"Darunter ist auch eine eventuelle Umsatzsteuerzahlung zu subsumieren", heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. Januar, das der Parlamentarische Staatssekretär Dennis Rohde (SPD) der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Lisa Paus (Grüne), zukommen ließ. Es handele sich um 582.990.000 Euro, die bis spätestens 10. Februar an die THE zu überweisen seien – "sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung des Finanzamts über die Steuerbarkeit der Ausgleichszahlung vorliegt", wie Rohde in dem Schreiben als letzten Hoffnungungsschimmer andeutete, denn "die endgültige Entscheidung, ob die Ausgleichszahlung nach dem UStG steuerbar ist, trifft das Finanzamt am Sitz der THE".

Die Steuer entfällt nicht, wenn der Umsatz aufgrund staatlicher Anordnung ausgeführt wird

Das Umsatzsteuergesetz lässt allerdings keinen Spielraum für eine solche Befreiung von der Steuerpflichtigkeit erkennen: Nach § 1 ("Steuerbare Umsätze") entfällt die Steuerbarkeit nicht, "wenn der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt". Bei der Abwicklung der Gasspeicherumlage durch die THE handelt es sich um eine solche Dienstleistung im Auftrag und nach Weisungen des Staats.

"Das Bedürfnis ist daher sachlich und zeitlich unabweisbar", heißt es in dem Schreiben weiter. "Das Inkrafttreten des nächsten Haushaltsgesetzes kann nicht abgewartet werden. Das Bedürfnis sei auch "unvorhergesehen". Das Bundesfinanzministerium beabsichtige unter diesen Umständen, in diese "überplanmässige Ausgabe" einzuwilligen und bitte deshalb den Haushaltsausschuss vorschriftsgemäß "um Kenntnisnahme" – mehr nicht.

Die Berufung auf Artikel 112 im Grundgesetz ist mit einem großen Fragezeichen zu versehen

Tatsächlich kann die Regierung nach Artikel 112 des Grundgesetzes auch ohne Zustimmung des Parlaments "überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben" beschließen, sofern das Bundesfinanzministerium zustimmt. Diese Zustimmung darf allerdings "nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden".

Dieses "unvorhergesehene und unabweisbare Bedürfnis" ist hier mit einem großen Fragezeichen zu versehen. Das von Katherina Reiche geleitete Bundeswirtschaftsministerium hat nämlich offenbar geschlampt, als es "federführend" mit der THE über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Nullstellung des Gasspeicherumlage-Kontos verhandelte. Es verhält sich nämlich keineswegs so, dass dabei nicht an die Umsatzsteuer gedacht worden wäre. Vielmehr war der THE in diesem Vertrag ausdrücklich zugesichert worden, dass die Bundesregierung die fällige Umsatzsteuer bis zum 9. Februar 2026 durch eine entsprechende Ausgleichszahlung kompensieren werde.

Die 582 Millionen Euro Umsatzsteuer waren ebenso absehbar wie die 3,063 Milliarden Euro Ausgleichszahlung

Zwar stand noch nicht genau fest, wie hoch der Kontostand bis zum Jahresende sinken würde. Aber die Größenordnung von etwas mehr als drei Milliarden Euro war ebenso absehbar wie die dadurch anfallenden 19 Prozent Umsatzsteuer. Weshalb wurde dieser doch ganz erhebliche Batzen dann nicht bei den Haushaltsberatungen angemeldet? Wollte man so die anfallenden Kosten einfach niedriger erscheinen lassen, um sie besser im Haushalt unterzubringen? Oder  fasste man von vornherein ins Auge, den Grundgesetzartikel 112 zu strapazieren, um unter Berufung auf ein "unvorhergesehenes und unabweisbare Bedürfnis" die 582 Millionen Euro einfach durch Regierungsbeschluss zu genehmigen und so das Parlament auszutricksen?

Regierung will Unterlassung sowohl mit Unwissenheit als auch Termindruck entschuldigen

Das Bundesfinanzministerium will in seinem Schreiben anscheinend glauben machen, dass es ein Versehen des Bundeswirtschaftsministeriums gewesen sei, die Umsatzsteuer nicht zu berücksichtigen: "Das Bedürfnis ist unvorhergesehen, da das federführende BMWE bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs und der Haushaltsanmeldung 2026 davon ausgegangen ist, dass die Zahlung an die THE zum Ausgleich des negativen Differenzbetrags nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Aus diesem Grund wurden keine Haushaltsmittel für diesen Zweck angemeldet und veranschlagt."

Sozusagen hilfsweise wird dann auch noch darauf verwiesen, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag "erst am 28. November 2025 zwischen allen Beteiligten final geeint wurde". Deshalb habe man "eine Ausgleichszahlung für den Umsatzsteuerbetrag bis zum Abschluss des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2026 nicht vorgesehen".

Beide Varianten sind für den Verstand eine ziemliche Zumutung

Man kann sich also aussuchen, ob das Wirtschaftsministerium zumindest bis zur "Haushaltsanmeldung" einfach nichts von der Umsatzsteuerpflichigkeit der Zahlung an die TEH gewusst habe, oder ob es einfach zwingend oder wenigstens korrekt gewesen sei, bis zur endgültigen Einigung über den Vertrag mit THE zu warten (die am 28. November stattfand, an dem zufällig auch der Haushalt 2026 vom Bundestag beschlossen wurde).

Beide Varianten sind für den Verstand eine ziemliche Zumutung. Immerhin darf angenommen werden, dass spätestens im November sowohl das Wirtschafts- als auch das Finanzministerium längst Bescheid wussten. Bis 14. November wäre aber Gelegenheit gewesen, die zusätzlich anfallende Umsatzsteuer in die Sitzung des Haushaltsausschusses einzubringen, der an diesem Tag zusammentrat, um die letzten Korrekturen am Haushaltsentwurf vorzunehmen.

"Da stellt sich die Frage, ob die Regierung wirklich einen Durchblick hat"

"Es ist ein Skandal, dass Schwarz-Rot nun weitere Mittel, die für Klimaschutz und Transformation hätten verwendet werden können, zum Ausgleich fossiler Subventionen heranzieht", meinte dazu die Grünen-Abgeordnete Katrin Uhlig. "Der Haushalt 2025 wurde im September nach intensiven Beratungen beschlossen. Dass erst jetzt im Januar weiterer Finanzbedarf auftaucht, ist höchst irritierend und wirft die Frage auf, warum diese Zahlen nicht bereits im Haushaltsverfahren auf dem Tisch lagen. Wir Grüne haben die Bundesregierung wiederholt nach den zu erwartenden Kosten gefragt. Transparenz blieb aus. Das ist besonders irritierend, weil der Regierung jetzt erst aufgefallen zu sein scheint, dass mehr Mittel aus umsatzsteuerlichen Gründen benötigt werden. Da stellt sich die Frage, ob die Regierung wirklich einen Durchblick hat."

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