Oktober 2025

251006

ENERGIE-CHRONIK


E.ON-Stromnetzbetreiber verlangten viel zu hohe Einbaukosten für Smart-Meter

Die Verteilnetzbetreiber Mitnetz und Westnetz haben ihren Kunden viel zu hohe Einbaukosten abverlangt, wenn diese die Ersetzung der alten Stromzähler durch "Smart Meter" beantragten. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mitteilte, klagte er deshalb erfolgreich vor den Landgerichten Halle und Bochum. Ein weiteres Verfahren gegen die LEW Verteilnetz läuft noch vor dem Landgericht Augsburg. Alle drei Stromnetzbetreiber gehören zum E.ON-Konzern, der sie bzw. die Muttergesellschaften EnviaM, Innogy und Lechwerke 2019 im Zuge der vereinbarten Marktaufteilung (180301) vom RWE-Konzern übernommen hat.

Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da E.ON Berufung einlegte

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte am 21. Januar dieses Jahres sowohl die Mitnetz Strom als auch die Westenergie wegen der vielfach überhöhten Preise angeschrieben. Beide wurden zur Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen sowie zur Zahlung der Abmahnkosten aufgefordert, was sie jedoch ablehnten. Deshalb mussten die Gerichte entscheiden. Das Landgericht Halle gab sein Urteil am 21. August bekannt, das Landgericht Bochum folgte am 30. September. Da die E.ON-Stromnetzbetreiber Berufung einlegten, sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig.

Mitnetz verlangte bis zu 30-mal mehr als zulässig gewesen wäre

Die Mitnetz Strom wollte für den gewünschten Einbau eines Smart-Meters einen um bis zu 854 Euro überhöhten Preis kassieren. Laut Preisblatt sollte der Einbau 883,86 Euro kosten, wenn der Stromverbrauch im Jahr bei unter 3.000 Kilowattstunden liegt. Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 3.000 und 6.000 Kilowattstunden sollten 643,86 Euro bezahlen. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz hätten damals 30 Euro als angemessener Preis gegolten. Den Kunden wurde also knapp dreißigmal mehr abverlangt als dem "angemessenen Preis" entsprochen hätte.

Nachträgliche Anpassung der Preisliste belegte Unangemessenheit der alten Forderungen

Ab Februar 2025 trat eine Änderung des Messstellenbetriebgesetzes in Kraft, die den angemessenen Preis für einen vom Kunden beantragten Smart-Meter-Einbau von bisher 30 auf 100 Euro anhob. Die Mitnetz passte daraufhin ihren Preis auf 99,50 Euro an. "Damit belegt die Beklagte selbst die Unangemessenheit ihrer zuvor geforderten Beträge", stellte das Landgericht Halle in seiner Urteilsbegründung fest. "Die Preise von knapp 650 Euro bzw. knapp 900 Euro übersteigen auch den auf 100 Euro geänderten Höchstbetrag um ein Vielfaches."

Auch Westnetz verlangte bis zu 940 Euro mehr als zulässig gewesen wäre

In ähnlicher Weise hatte die E.ON-Tochter Westnetz in ihrem ab 1. Januar 2025 gültigen Preisblatt für den "vorzeitig" auf Kundenwunsch erfolgenden Smart-Meter-Einbau enorm überhöhte Preise verlangt: Bei einem Jahresverbrauch von bis zu 3000 Kilowattstunden waren es 973,59 Euro. Bei bis zu 6000 kWh sank der Preis auf 733,59 Euro und bei einem noch größeren Verbrauch auf 120,87 Euro. Auch hier wurden also bis zu 940 Euro mehr verlangt als nach der aktuellen Gesetzeslage "angemessen" gewesen wäre. Die centgenauen Beträge erweckten dabei den Eindruck, als ob sie nach exakten gesetzlichen Vorgaben zustande gekommen wären. In Wirklichkeit handelte es sich um Abschreckungspreise, die lediglich nach dem Stromverbrauch differenzierten, im übrigen aber für denselben Aufwand ganz unterschiedliche Preise verlangten.

E.ON testet die Dehnbarkeit der gesetzlichen Vorgaben

Auch die E.ON-Tochter Westnetz ließ es lieber auf einen Prozess ankommen, als dem Abmahnschreiben des vzbv Folge zu leisten. Zugleich senkte sie aber wie Mitnetz ihre bisherigen Preisforderungen auf das ab Februar geltende gesetzliche Niveau von 100 Euro, das neunmal geringer war als ihre bisherige Maximalforderung. Allerdings nicht ganz: Im Unterschied zur Mitnetz, die mit 99,50 Euro knapp unter dem Limit blieb, erlaubte sie sich eine mehr als zwanzigmal größere Abweichung in der Gegenrichtung, indem sie 110,36 Euro verlangte. – Anscheinend ein Test, wieviel "Luft nach oben" eventuell doch noch drin wäre...

 

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