September 2025

250908

ENERGIE-CHRONIK


Auch für 2028 ist kein Kohleverfeuerungsverbot nötig

Die Bundesnetzagentur wird auch in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot nach dem Gesetz zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) anordnen. Wie sie am 1. September mitteilte, sind bis zu diesem Tag bereits so viele Kohlekraftwerke freiwillig bzw. "marktgetrieben" aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau von nur noch 8.677 Megawatt an Steinkohle-Kraftwerksleistung für das Zieljahr 2028 bereits um 854 Megawatt unterschritten wird.

Schon ein Jahr zuvor konnte sie zum selben Stichtag feststellen, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau von nur noch 8.709 Megawatt an Steinkohle-Kraftwerksleistung für das Zieljahr 2027 bereits um 329 Megawatt unterschritten wird. Deshalb brauchte sie zum ersten Mal kein Kohleverfeuerungsverbot mehr zu verhängen, wie das zuvor noch der Fall war.

Bisher wurden nur drei Steinkohlekraftwerke zwangsweise stillgelegt

Bis zum Jahr 2023 hatte die Bundesnetzagentur in sieben Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung gemäß den §§ 10 bis 26 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) insgesamt 10.900 Megawatt ausgeschrieben. Dabei konnten 41 Anlagen mit rund 10.700 Megawatt erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung von insgesamt 1.400 Megawatt musste sie jedoch zusätzlich ein Verbot der Kohleverfeuerung anordnen, um die nach § 4 des KVBG vorgesehenen Zielniveaus einhalten zu können.

Das erste dieser drei Verbote wurde im Mai 2022 für das Heizkraftwerk Scholven angeordnet und 2024 wirksam (220513). Im Oktober 2025 wurde dann dem Heizkraftwerk West in Wolfsburg ab 2025 die weitere Kohleverfeuerung untersagt. Im September 2024 folgte ein entsprechendes Verbot für das Steinkohlekraftwerk Heilbronn ab 2026.


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