Dezember 2023

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ENERGIE-CHRONIK


Brüssel genehmigt 2,6 Milliarden Euro Braunkohle-Entschädigung für RWE

Die EU-Kommission genehmigte am 11. Dezember die Beihilfe von 2,6 Milliarden Euro für den RWE-Konzern, die das am 2. Juli 2020 beschlossene "Kohleverstromungsbeendigungsgesetz" in § 44 vorsieht (200701). Sie begründete dies damit, dass die Zahlung dieser Summe erforderlich und angemessen sei, um die RWE-Braunkohlekraftwerke stilllegen zu können. Der damit verbundene Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen der EU wiege schwerer als eine etwaige beihilfebedingte Verfälschung des Wettbewerbs. Die Beihilfe sei auch angemessen, da sie nicht über das erforderliche Minimum hinausgehe und keine Überkompensation gewähre. Der Nettogegenwartswert der entgangenen Gewinne von RWE sei "messbar höher" als der Nettogegenwartswert der Entschädigung.

Vorziehen des Kohleausstiegs wirkte sich positiv auf Beurteilung aus

Bei dieser Einschätzung berücksichtigt die EU-Kommission auch die Änderungen, die sich durch eine Vereinbarung ergeben haben, die RWE im Oktober 2022 mit Bundes- und Landesregierung getroffen hat (221004). Demnach wird der Energiekonzern die drei letzten Braunkohleblöcke im rheinischen Revier schon acht Jahre früher abschalten als im "Kohleverstromungsbeendigungsgesetz" vorgesehen ist. Wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine darf er aber die Braunkohle-Blöcke D und E im Kraftwerk Neurath noch bis März 2024 am Netz belassen, anstatt sie zum Jahresende 2022 stillzulegen. Hinzu sollte bis Ende 2023 über eine eventuell notwendige weitere Verlängerung um ein Jahr entschieden werden.

"Die nochmals beschleunigte Stilllegung erfolgt ohne zusätzliche Entschädigungszahlung, sondern wird mit den bereits vereinbarten 2,6 Milliarden Euro mitabgegolten", unterstrich der RWE-Konzern in seiner Pressemitteilung zur Genehmigung der Beihilfe. Das lässt sich so interpretieren, dass der um acht Jahre vorgezogene Kohleausstieg mit sanftem Druck aus Brüssel zustande gekommen sein könnte. Denn ohne beihilferechtliche Genehmigung hätte der öffentlich-rechtliche Vertrag nicht wirksam werden können, mit dem Bundesregierung und RWE die Zahlung der 2,6 Milliarden vereinbarten.

Über die 1,75 Milliarden für die LEAG wird noch verhandelt

Derselbe Vorbehalt gilt für den Vertrag mit der ostdeutschen LEAG, die gemäß § 44 des "Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes" mit 1,75 Milliarden für die Stilllegung von elf Braunkohle-Blöcken entschädigt wird. Vermutlich wird die EU-Kommission auch hier die Beihilfe für genehmigungsfähig halten, aber zugleich den Anschein vermeiden wollen, sie einfach durchzuwinken. Laut ihrer Pressemitteilung vom 11. Dezember befindet sie sich "zu dieser Maßnahme in konstruktivem Austausch mit den deutschen Behörden, auch in Bezug auf die laufenden Kontakte zwischen den deutschen Behörden und LEAG". Weiter heißt es: "Der Kommission ist in vollem Umfang bewusst, dass die Herausforderungen angegangen werden müssen, die sich aus dem Kohleausstieg für die betroffenen Gebiete und die Arbeitnehmer in Ostdeutschland ergeben. Sie arbeitet eng mit den deutschen Behörden zusammen, um zu praktikablen Lösungen für die Herausforderungen aus dem Kohleausstieg zu gelangen. Der heutige Beschluss zeigt, dass solche Lösungen gefunden werden können."

 

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