Juli 2023

230702

ENERGIE-CHRONIK


Bundesverfassungsgericht stoppte Verabschiedung des Heizungsgesetzes

Die für den 7. Juli vorgesehene Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes – umgangssprachlich als "Heizungsgesetz" bezeichnet – wurde am 5. Juli vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Es gab damit im Eilverfahren einem Antrag des Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann statt, dem zunächst kaum jemand Chancen zugebilligt hatte, da schon sehr oft Gesetzesvorlagen kurz vor ihrer Verabschiedung mehr oder weniger umfangreich geändert wurden und dies auch nicht gegen die Geschäftsordnung des Parlaments verstößt (230601).

Der Zweite Senat sah dies aber mit fünf gegen zwei Stimmen anders. Er akzeptierte das Argument das Klägers, dass dieser in seinen Rechten als Bundestagsabgeordneter verletzt worden sei, weil die Frist zwischen der Vorlage des geänderten Gesetzentwurfs und der geplanten Verabschiedung im Parlament zu kurz gewesen sei, um sich ein klares Bild von den Auswirkungen der Novellierung zu verschaffen. Unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls überwiege "das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gegenüber dem Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert".

Wie in dem Beschluss festgestellt wurde, hatten die Koalitionsfraktionen den geänderten Gesetzentwurf erst am Nachmittag des 4. Juli vorgelegt. Bis dahin gab es lediglich ein vages "Leitplanken"-Papier, auf das sich die Koalition am 13. Juni geeinigt hatte, sowie eine am 30. Juni veröffentlichte "Formulierungshilfe" des BMWK in Form einer Synopse, die daraus resultierende Änderungsvorschläge dem bisherigen Gesetzentwurf gegenüberstellte.

Gemeinden sollen zur Erstellung von Wärmeplanungen verpflichtet werden

Kurz vor Bekanntgabe des Karlsruher Urteils beriet am Morgen des 5. Juli der Ausschuss für Klimaschutz und Energie über den geänderten Gesetzentwurf und empfahl dessen Annahme mit den Stimmen der Koalition gegen die aller Oppositionsparteien. Ferner empfahl er die Annahme eines von der Koalition vorgelegen Entschließungsantrags, mit dem der Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordert, die Gemeinden zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis 30. Juni 2028 zu verpflichten. Bei mehr als 100.000 Einwohnern soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher gelten. Die Kosten des Heizungstauschs sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem "Einkommensbonus" von 30 Prozent unterhalb eines Haushaltseinkommens von 40.000 Euro sowie einem "zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent gefördert werden. Außerdem soll die Bundesregierung eine "Aufklärungskampagne" zum Verkauf von fossilen Heizungen ab 1. Januar 2024 erarbeiten, "die auf den anwachsenden Pfad der CO2-Besteuerung und die damit einhergehenden Investitionsrisiken" hinweist.

Zur Wärmeplanung hat das Bundesbauministerium am 21. Juni einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der wie der vorangegangene Referentenentwurf nun mit Ländern und Verbänden abgestimmt wird. Der Deutsche Städetag verlangte, die Fristen für die Erstellung der Wärmepläne jeweils um sechs Monate bis Jahresende zu verlängern. Der Verband Kommunaler Unternehmen kündigte eine "kritische Prüfung" an.

Union verschärft Konfrontationskurs mit Blick auf Landtagswahlen

Über das Gebäudeenergiegesetz und die dazu vorliegenden Beschlussempfehlungen wird der Bundestag erst Anfang September entscheiden können. Die Verabschiedung ist in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause für den 8. September geplant. In der vorläufigen Tagesordnung wurde dieser Punkt mit dem ungewöhnlichen Hinweis versehen, dass es zwischen den Fraktionen "kein Einvernehmen" über seine Aufnahme in die Tagesordnung gegeben habe. Die Union will demnach ihren Konfrontationskurs mit allen Mitteln fortsetzen, nachdem es ihr mit der erfolgreichen Klage in Karlsruhe unverhofft gelungen ist, die Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes in den Herbst zu verschieben – genau vier Wochen vor dem 8. Oktober, an dem in Bayern und Hessen Landtagswahlen stattfinden.

 

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