Juni 2023

230613

ENERGIE-CHRONIK


EU-Gerichtshof verpflichtet Polen zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit

"Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten enthalten." Mit dieser Begründung stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 5. Juni fest, dass die von Polen im Dezember 2019 beschlossenen Änderungen der nationalen Vorschriften über die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Obersten Gerichts gegen das Unionsrecht verstießen. Er gab damit endgültig der Klage statt, die von der EU-Kommission gegen diese Gesetzesänderungen erhoben wurde, weil sie mit elementaren Grundsätzen der Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren sind (210708) .

Noch ausstehende Zwangsgelder werden bei Nichtzahlung von EU-Zuweisungen abgezogen

Während des Verfahrens wurde Polen mit Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 27. Oktober 2021 verurteilt, an die Kommission ein Zwangsgeld von einer Million Euro pro Tag zu zahlen (211009). Die Verhängung dieses Zwangsgelds wurde für notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass Polen den mit Beschluss vom 14. Juli 2021 getroffenen einstweiligen Anordnungen nachkommt, mit denen die Anwendung der von der Kommission gerügten Gesetzesänderungen ausgesetzt wurde. Nachdem sich die polnische Regierung zu einigen halbherzigen Änderungen bereitgefunden hatte, wurde mit Beschluss des Gerichtshofs vom 21. April 2023 der Betrag des Zwangsgelds auf 500.000 Euro pro Tag herabgesetzt. Die Wirkungen dieser Beschlüsse enden mit dem jetzt ergangenen Urteil, mit dem das Verfahren abgeschlossen wird. Unabhängig davon bleibt Polen verpflichtet, die für die Vergangenheit geschuldeten Zwangsgelder zu zahlen und die beanstandeten Gesetzesänderungen rückgängig zu machen. Andernfalls kann die EU-Kommission die ausstehenden Bußgelder mit anderweitigen Zahlungen an Polen verrechnen und die Verhängung weiterer Bußgelder beantragen.

Justizminister bezeichnet den EU-Gerichtshof als korrupt

Polens Justizminister Zbigniew Ziobro machte umgehend deutlich, dass die klerikal-konservative Regierungspartei in Warschau nicht gewillt ist, das Urteil zu respektieren und von ihren autokratischen Allüren abzulassen. Der Europäische Gerichtshof sei korrupt, erklärte er gegenüber der staatlichen polnischen Nachrichtenagentur PAP. Das jetzt ergangene Urteil sei nicht von Richtern, sondern von Politikern verfasst worden.

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