Dezember 2022

221211

ENERGIE-CHRONIK


Uniper gehört jetzt zu 99 Prozent dem Bund

Drei Monate nach der Ankündigung, den schwer angeschlagenen Energiekonzern Uniper zu 99 Prozent zu übernehmen (220908), hat die Bundesregierung am 22. Dezember diesen Schritt vollzogen. Zwei Tage zuvor hatte die EU-Kommission die dafür notwendige beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Wie vorgesehen, erfolgte die Übernahme im Wege einer Kapitalerhöhung, durch die der Bund rund 93 Prozent der Aktien erlangte. Weitere sechs Prozent erwirbt er vom bisherigen Mehrheitsaktionär Fortum. Der Preis pro Aktie betrage jeweils 1,70 Euro, woraus sich eine Gesamtsumme von rund 500 Millionen Euro ergebe, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Ministerien für Wirtschaft und Finanzen.

Bis spätestens 2028 darf der Bund nur noch eine Sperrminorität besitzen

Die EU-Kommission verband ihre Genehmigung mit der Auflage, dass der Bund seine Beteiligung bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie reduzieren muss. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur mit Genehmigung der Kommission möglich. Zu den Auflagen gehören ferner umfangreiche Berichts- und Informationspflichten sowie Vergütungsbeschränkungen für die Vorstände und Aufsichtsräte der Uniper SE.

Die Stabilisierungsmaßnahme erfolgt auf Grundlage von § 29 Abs. 1 des Energiesicherungsgesetzes und auf Basis des Befristeten Krisenrahmens der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (sog. Ukraine-TCF). Als Betreiber kritischer Infrastruktur im Bereich Energie hatte das Unternehmen beim Bund Stabilisierungsmaßnahmen beantragt, worauf die Bundesregierung die notwendigen Hilfen zusagte. Die Einzelheiten der Stabilisierung wurden einvernehmlich zwischen dem Bund, Uniper SE und dem bisherigen Mehrheitsaktionär Fortum vereinbart. Anders als bei den Maßnahmen der Bundesregierung für die Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) – die vormalige Gazprom Germania GmbH – stand oder steht die Uniper SE nicht unter Treuhandverwaltung des Bundes, sondern bleibt für die Führung der operativen Geschäfte weiterhin selbst verantwortlich.

VNG hat Antrag auf Bundesbeteiligung zurückgezogen

Die EnBW-Tochter VNG hatte am 9. September ebenfalls einen solchen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz gestellt. Wie sie am 2. Dezember mitteilte, hat sie diesen Antrag förmlich zurückgenommen, wodurch es nicht zu einer Beteiligung des Bundes komme. Inzwischen habe man – auch gemeinsam mit dem Bund – tragfähige Lösungen gefunden, um die hohen finanziellen Belastungen aus der Ersatzbeschaffung zu mildern und die verbleibenden wirtschaftlichen Belastungen gemeinsam mit den Anteilseignern zu tragen (221007).

 

Links (intern)