Juni 2021

210606

ENERGIE-CHRONIK


 


Im vergangenen Jahr entfiel mehr als ein Viertel der neu zugebauten WKA-Leistung auf solche Windkraftanlagen, die am selben Standort ältere und weniger leistungsstarke Anlagen ersetzen. Das Repowering milderte so ganz erheblich den Mangel an günstigen neuen Standorten, der sich nach dem Rekord-Zubau des Jahres 2017 bemerkbar machte und bis heute anhält.
Grafik: FA Wind an Land

Repowering von Windkraftanlagen wird erleichtert

Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImschG) hat der Bundestag am 24. Juni das sogenannte Repowering erleichtert, bei dem an einem Standort vorhandene Windkraftanlagen durch neue und leistungsstärkere ersetzt werden. Nach § 10 Abs. 5a werden künftig auf Antrag des WKA-Betreibers das Genehmigungsverfahren sowie alle sonstigen Zulassungsverfahren, die für die Durchführung des Repowering-Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind, über eine einheitliche Stelle abgewickelt, die von den dafür zuständigen Bundesländern zu benennen ist. Nach § 16b müssen auf Antrag des Vorhabenträgers im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden, "soweit durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand unter Berücksichtigung der auszutauschenden Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden".

Einhaltung der Lärmschutzwerte ist mit Blick auf die ersetzte Anlage zu beurteilen

Außerdem darf die Genehmigung nicht versagt werden, wenn nach der Modernisierung nicht alle Immissionsrichtwerte der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten werden, aber "der Immissionsbeitrag der Windenergieanlage nach der Modernisierung niedriger ist als der Immissionsbeitrag der durch sie ersetzten Windenergieanlagen". Die Auswirkungen der zu ersetzenden Bestandsanlage müssen bei der artenschutzrechtlichen Prüfung als Vorbelastung berücksichtigt werden. Bei der Festsetzung einer Kompensation aufgrund einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist die für die zu ersetzende Bestandsanlage bereits geleistete Kompensation abzuziehen. Auf einen Erörterungstermin soll verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt.

Bundesverband Windenergie hält weitere Schritte für erforderlich

Damit werde ein erster Schritt zur Vereinfachung für das Repowering unternommen, hieß es dazu in einer Stellungnahme des Bundesverbands Windenergie (BWE). "Die Einzelmaßnahmen können jedoch eine durchgreifende Repoweringstrategie nicht ersetzen. Hier muss in der nächsten Legislaturperiode noch einmal ein strategischer Aufschlag gemacht werden, der die Bundesländer einbindet. Es braucht vor allem eine deutliche Verkürzung von Verfahren in diesem Marktsegment, um eine Modernisierung des Anlagenparks zu erreichen."

 

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