November 2019

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ENERGIE-CHRONIK


Auch bei der vierten "technologieneutralen" Ausschreibung gab es nur Solar-Gebote

Bei der vierten "technologieneutralen" Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen, die zum 1. November stattfand, gingen wiederum sämtliche Zuschläge an Solarprojekte. Außerdem gab es – wie schon bei der dritten Ausschreibung – selbst unter den nicht berücksichtigten Geboten von vornherein kein einziges Windkraft-Vorhaben. Faktisch sind die von der EU-Kommission erzwungenen technologieneutralen Ausschreibungen also reine Solar-Auktionen. Dennoch werden aufgrund der Ausführungsverordnung zu § 39i des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auch im kommenden Jahr zum 1. April und 1. November nochmals zwei solche Sonderausschreibungen durchgeführt. Als Konkurrenzveranstaltung zwischen Wind- und Solarprojekten, wie dies beabsichtigt war, sind sie dabei absolut sinnlos. Als zusätzliche Solar-Auktionen sind sie aber nützlich und zu begrüßen, weil auf diesem Gebiet sowieso ein Überhang an Nachfrage besteht, während die Anzahl der Windkraft-Projekte in beängstigender Weise gesunken ist (siehe Hintergrund, April 2018).

Der durchschnittliche Förderbetrag lag bei 5,40 Cent pro Kilowattstunde

Wie die Bundesnetzagentur am 25. November mitteilte, wurden 103 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 514.015 Kilowatt eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 Kilowatt war damit mehr als zweieinhalbfach überzeichnet. Teilnahmeberechtigt waren Projekte mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die bis zum 11. November erteilt und gemeldet wurden. 13 Gebote mit 86.219 Kilowatt Gebotsmenge mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Der zulässige Höchstwert der Gebote betrug 6,20 Cent pro kWh. Den Zuschlag erhielten insgesamt 37 Gebote für eine zu errichtende Solar leistung von 202.593 Kilowatt. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,88 Cent/kWh und 5,74 Cent/kWh (Vorrunde 4,50 bis 6,10 Cent/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 5,40 Cent/kWh. Er ist damit gegenüber der Vorrunde im April dieses Jahres (5,66 Cent/kWh) leicht gefallen. Er lag aber wiederum über dem Ergebnis der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4,90 Cent/kWh), was nach Feststellung der Bundesnetzagentur zeigt, "dass die ausgeschriebenen Mengen Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen lassen".

Die bezuschlagten Solarprojekte verteilen sich auf acht Bundesländer: An der Spitze rangiert Bayern mit zwanzig Geboten und insgesamt 76.122 Kilowatt. Fünf Gebote mit 33.965 Kilowatt entfallen auf Projekte in Rheinland-Pfalz, vier mit 31.500 Kilowatt auf Schleswig-Holstein sowie je zwei auf Baden-Württemberg (18.156 Kilowatt), Mecklenburg-Vorpommern (20.000 Kilowatt) und Sachsen-Anhalt (14.500 Kilowatt). Jeweils ein Zuschlag entfiel auf Projekte in Brandenburg (7.250 Kilowatt) und Hessen (1.100 Kilowatt).

Von 50 Zuschlägen für Biomasse entfielen 49 auf Bestandsanlagen

Ebenfalls zum Gebotstermin 1. November fand die vierte Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen statt. Hier wurde ein Volumen von 133.293 Kilowatt ausgeschrieben. Eingereicht wurden 56 Gebote im Umfang von 76.803 Kilowatt. Das waren knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde im April 2019 (190407). Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit 56.725 Kilowatt erteilt werden. Dabei handelte es sich nur in einem Fall um eine Neuanlage. Alle anderen Projekte betrafen Bestandsanlagen. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 9,35 Cent/kWh und 16,56 Cent/kWh.

Links (intern)

zu den "technologieneutralen" Ausschreibungen für Wind und Photovoltaik:

zu den bisherigen Ausschreibungen für Windkraft an Land: