September 2017

170912

ENERGIE-CHRONIK


Nur wenig Interesse an erster Ausschreibung für Biomasse

Die erste Ausschreibung für Biomasse-Anlagen stieß nur auf sehr mäßiges Interesse. Wie die Bundesnetzagentur am 18. September mitteilte, lag der Gebotsumfang mit 40.912 Kilowatt deutlich unter den ausgeschriebenen 122.446 Kilowatt. Insgesamt gingen 33 Gebote ein. Davon konnten 24 berücksichtigt werden und erhielten Zuschläge für insgesamt 27.551 Kilowatt. Es konnten also mehr als drei Viertel des Ausschreibungsvolumens nicht vergeben werden. Diese 94.895 Kilowatt werden der nächsten Ausschreibungsrunde zugeschlagen, die im September 2018 stattfindet.

Die meisten Zuschläge entfielen auf Bestandsanlagen

Nach § 39b des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes, mit dem die Förderung der regenerativen Stromerzeugung ab 2017 weitgehend auf Ausschreibungen umgestellt wird, beträgt der Höchstwert für Biomasseanlagen in diesem Jahr 14,88 Cent pro Kilowattstunde und verringert sich dann jährlich um ein Prozent. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote lag bei 14,30 ct/kWh und damit nur knapp unter diesem Höchstwert.

Von den 25 Zuschlägen entfielen nur vier auf Neuanlagen, wobei sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh ergab. Die restlichen 20 waren Bestandsanlagen, die sich gemäß § 39f ebenfalls beteiligen konnten und bei denen der Zuschlagswert im Mittel 14,16 ct/kWh betrug.

Daß neun Gebote mit einem Umfang von 13.361 kW nicht berücksichtigt werden konnten, lag in fünf Fällen an fehlenden Angaben in den Formularen. Vier weitere Projekte erfüllten die Teilnahmevoraussetzungen nicht, weil sie vor 2017 genehmigt wurden und deshalb bis Ende 2018 noch Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Förderung haben.

Branche verlangt Nachbesserung der Ausschreibungsbedingungen

Die Bundesregierung müsse bei den EEG-Ausschreibungen nachbessern, hieß es dazu in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesverbands Bioenergie e.V. (BBE), des Deutschen Bauernverbands e.V. (DBV), des Fachverbands Biogas e.V. (FvB) und des Fachverbands Holzenergie (FVH). Die geringe Beteiligung an der ersten Ausschreibung sei zum einen mit den vorgeschriebenen Gebotshöchstwerten zu erklären, die insbesondere für Neuanlagen zu niedrig seien. Zum anderen gebe es unter den jetzigen Rahmenbedingungen für Bestandsanlagen, deren Vergütungszeitraum erst Ende 2021 oder später endet, keinen Anreiz, sich bereits jetzt an einer Ausschreibung zu beteiligen. Denn dann müßten sie bei Zuschlagserteilung auf einen Teil ihrer bisherigen EEG-Vergütung verzichten, die in aller Regel höher sei. Außerdem gebe es in der Branche noch eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Instrument der Ausschreibungen. Aus diesen Gründen sei davon auszugehen, daß in der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 die Zahl der Gebote steigt. Unabhängig davon habe die erste Ausschreibungsrunde aber gezeigt, daß erheblicher Nachbesserungsbedarf beim Ausschreibungsdesign bestehe.

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