Oktober 2016

161005

ENERGIE-CHRONIK


Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwürfe für Entsorgungsfonds und Nachhaftung

Die Bundesregierung verabschiedete am 9. Oktober den Entwurf eines "Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung". Sie übernahm dabei die Vorschläge, die von der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) am 27. April unterbreitet wurden (160402). Das neun Artikel umfassende Gesamtpaket tritt nach seiner Billigung durch den Bundestag erst in Kraft, wenn "die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist".

Artikel 1 regelt die "Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung", in den die KKW-Betreiber gemäß § 7 insgesamt 23,556 Milliarden Euro einzubringen haben. Artikel 8 enthält das "Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich", das die diesbezüglichen Vorschläge der Kommission mit dem Entwurf eines Nachhaftungsgesetzes verbindet, den die Bundesregierung bereits im Oktober vorigen Jahres vorgelegt hat (151003). Hinzu kommen neben diversen Änderungen anderer Bestimmungen noch zwei flankierende Gesetze: Artikel 2 enthält das "Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken" und Artikel 7 das "Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle".

"Beitrag der KKW-Betreiber deckt nur Bruchteil der Gesamtkosten"

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisierte die von den KKW-Betreibern verlangte Beitragsleistung als viel zu gering: "Die Atomkonzerne haben über Jahrzehnte Subventionen erhalten und gute Gewinne mit ihrem Strom gemacht. Jetzt sollen sie sich von der Verantwortung für den schwierigen Atommüll freikaufen dürfen." Bei den 23,5 Milliarden Euro handele es sich voraussichtlich nur um einen Bruchteil der Gesamtkosten. Alle darüber hinausgehenden Kosten müßten dann von der Gesamtheit der deutschen Bürger übernommen werden. Zudem wolle die Bundesregierung die Brennelementesteuer zum Ende des Jahres 2016 auslaufen lassen. Dies sei "ein weiteres Geschenk an die Atomkonzerne".

"Verursacherhaftung wird aufgehoben"

Ähnlich sah es die Fraktion der Linken im Bundestag. "Die Bundesregierung hebt die Verursacherhaftung der Konzerne für die Finanzierung der Atommüllkosten auf und stellt sich abermals an die Seite der Atombarone", erklärte ihr Sprecher für den atompolitischen Ausstieg, Hubertus Zdebel. "Jahrzehntelang hat man uns zugesagt: Für die Kosten der Atommüll-Lagerung werden die Unternehmen gerade stehen. Jetzt ist auch das eine weitere Atomlüge."

 

Links (intern)

 

Links (extern, ohne Gewähr)