Oktober 2015

151012

ENERGIE-CHRONIK


Stadtwerke Leipzig müssen Fernwärme um 6,3 Prozent verbilligen

Die Stadtwerke Leipzig senken ihre Fernwärmepreise ab 1. Januar 2016 um durchschnittlich 6,3 Prozent. In einer Pressemitteilung des Unternehmens hieß es dazu, daß sich die Kunden "vor dem Hintergrund der Entwicklung an den Energiemärkten über sinkende Preise freuen" dürften. Eher beiläufig wurde erwähnt, daß "bei der Preisgestaltung des neuen Produktes die Argumente des Bundeskartellamtes berücksichtigt" worden seien.

Tatsächlich erfolgt die Preissenkung unter dem Druck des Bundeskartellamts, das aufgrund der 2012 abgeschlossenen Untersuchung des Sektors Fernwärme (121010) im März 2013 insgesamt sieben Mißbrauchsverfahren gegen Versorger eingeleitet hat. Wie die Behörde am 16. Oktober mitteilte, konnte sie damit das erste dieser Mißbrauchsverfahren erfolgreich abschließen. Die Stadtwerke Leipzig hätten zugesagt, ihre Fernwärmepreise über eine Laufzeit von fünf Jahren um jährlich gut 8 Millionen Euro senken, was insgesamt etwa 40,8 Millionen Euro entspricht. Man habe diese Verpflichtungszusage gemäß § 32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) akzeptiert, um weitere umfangreiche Ermittlungen und einen sich daran anschließenden jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.

Senkung soll überhöhte Preise der Vergangenheit ausgleichen

Im untersuchten Zeitraum von 2010 bis 2012 hatten die Stadtwerke Leipzig pro Kilowattstunde durchschnittlich höhere Erlöse erzielt als die Betreiber von vergleichbaren Fernwärmenetzen in anderen Städten. Nach Einleitung der Untersuchung haben sie dafür eine Reihe von Gründen angeführt, die aber nach vorläufiger Beurteilung des Bundeskartellamtes nicht ausreichten, um den gesamten Erlösunterschied zu den Vergleichsunternehmen zu rechtfertigen.

Die nun zugesagten Preissenkungen sind als Kompensation für die mutmaßlich überhöhten Preise in der Vergangenheit gedacht. Das Bundeskartellamt hat dieses Verfahren akzeptiert, da die Preissenkungen weiterhin dieselben Kunden erreichen und nicht zu einer verstärkten Kundenbindung führen. Im Bereich der Fernwärme sind die etablierten Versorger in ihrem jeweiligen lokalen Netzgebiet nämlich in der Regel konkurrenzlos. Die Kunden haben somit keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger. Auch den theoretisch möglichen Systemwechsel zu einer anderen Heizenergie (z.B. Gas) können sie – wenn überhaupt – nicht ohne größeren Umstellungsaufwand vollziehen.

Das Verfahren gegen die Dalkia GmbH (Hamburg) hat die Behörde inzwischen "aus Ermessensgründen" eingestellt. Die übrigen fünf Verfahren sind noch anhängig. Sie betreffen die Danpower Energie Service GmbH (Potsdam), die Energie SaarLor Lux AG (Saarbrücken), die E.ON Hanse Wärme GmbH (Hamburg), die RWE Energiedienstleistungen GmbH (Dortmund) und die Stadtwerke Rostock AG (Rostock).

 

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