November 2011

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ENERGIE-CHRONIK


EEG-Umlage könnte 2013 um bis zu 32 Prozent steigen

Die EEG-Umlage könnte 2013 um bis zu 32 Prozent steigen. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber, die nach § 3 der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechAV) verpflichtet sind, bis zum 15. November eines jeden Kalenderjahres die "realistische Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres" zu prognostizieren und zu veröffentlichen. Die Bandbreite für das Jahr 2013 liegt demnach zwischen 3,66 und 4,74 Cent pro Kilowattstunde. Dies bedeutet, daß die EEG-Umlage gegenüber 2012 um 2 bis 32 Prozent steigen wird – wobei das untere Ende der enormen Bandbreite wohl eher unrealistisch und eine Konzession an die Politiker ist.

Dennoch reagierte das Bundesumweltministerium recht nervös und versicherte am 16. November in einer Pressemitteilung: "Die EEG-Umlage wird in den nächsten beiden Jahren relativ stabil bleiben und höchstens geringfügig ansteigen". Die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte Prognose ergebe letztendlich "ein schiefes Bild". Das MInisterium behauptete sogar: "Die Bürgerinnen und Bürger werden vom Ausbau der erneuerbaren Energien und von der Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch profitieren."

Die Prognose kommt den Politikern ungelegen, weil sie den Eindruck erwecken möchten, daß es wie 2012 bei einem nur geringfügigen Anstieg der EEG-Umlage bleibt, nachdem sich diese von 2009 bis 2011 verdreifacht hat. Am 14. Oktober hatten die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das kommende Jahr auf 3,592 Cent pro Kilowattstunde taxiert. Das sind knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Gesetzliche Grundlage für diese Prognose, die jeweils bis 15. Oktober veröffentlicht werden muß, ist § 3 der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV). Davon zu unterscheiden ist die auf dieser Verordnung basierende Ausführungsverordnung (AusglMechAV), die ebenfalls in § 3 die Übertragungsnetzbetreiber zum Prognostizieren einer Bandbreite für die EEG-Umlage des übernächsten Jahres verpflichtet.

Die Mittelfristprognose bis 2016

Außerdem haben nach § 3 AusglMechAV die Übertragungsnetzbetreiber eine Prognose zu erstellen, wie sich in den nächsten fünf Jahren das Stromaufkommen aus den einzelnen Arten der erneuerbaren Energien, die installierten Leistungen, die Vergütungszahlungen und der Letztverbraucherabsatz entwickeln werden. Wie sie jetzt mitteilten, erwarten sie für das Jahr 2016 eine installierte Leistung von rund 94 Gigawatt (GW) aus erneuerbaren Energiequellen. Davon entfallen 91 Prozent auf Solar- und Windenergie (Solar rund 44 GW und Wind rund 42 GW). Bei einer prognostizierten Jahresarbeit von 101 Terawattstunden (TWh) werden nach Abzug der Direktvermarktung im Jahr 2016 Vergütungen von rund 19 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen sein. Zusätzlich sind für die im Marktprämienmodell befindlichen Anlagen mit einer prognostizierten Erzeugungsmenge von 58 TWh Prämienzahlungen in Höhe von ca. 4,6 Milliarden Euro zu entrichten. Über das Grünstromprivileg werden 7,5 TWh vermarktet.

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