August 2010

100809

ENERGIE-CHRONIK


Schwacher Wind verhinderte bisher starke Negativpreise

Die Energiewirtschaft und insbesondere die Übertragungsnetzbetreiber wünschen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung in § 8 der Durchführungsverordnung zur Neuregelung des EEG-Ausgleichsverfahrens, die von der Bundesnetzagentur im Februar erlassen wurde (100201). Sie begründen dies mit dem relativ geringen durchschnittlichen Windaufkommen, das bislang dafür gesorgt habe, daß die Börsenpreise nicht allzutief in den negativen Bereich abgestürzt sind. Es sei daher nach wie vor offen, ob der Börsenpreis in extremen Netzsituationen ohne die Ausnahmeregelung nicht ins Bodenlose falle. Dies ergibt sich aus einer Bekanntmachung, mit der die Bundesnetzagentur die Marktteilnehmer aufforderte, sich bis 15. August zu diesem Punkt der Durchführungsverordnung zu äußern.

Die Ausnahmeregelung in § 8 AusglMechAV gilt bisher nur bis Ende 2010. Sie soll verhindern, daß die Strompreise am Spotmarkt der EEX bei starker Windstromeinspeisung und schwacher Nachfrage wieder so tief in den Negativbereich abstürzen, wie dies Ende letzten Jahres der Fall war (100101, 091201). Sie räumt den Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit ein, im Falle von "erheblich negativen Preisen" den Bonus für die Abnahme des verschenkten Stroms zu begrenzen und auf dieser Preisbasis nach anderen Möglichkeiten zur Bereitstellung der benötigten Regelenergie zu suchen. Grundsätzlich bleiben die Netzbetreiber aber verpflichtet, den gesamten eingespeisten EEG-Strom über die Börse zu verkaufen und gegebenenfalls zu verschenken bzw. sogar ein Aufgeld für die Abnahme zu zahlen. Die EEG-Umlage, die 2009 noch bei 1,20 Cent/kWh lag, ist dadurch 2010 schlagartig auf über 2 Cent/kWh gestiegen (100407). Im kommenden Jahr wird sie sich sogar voraussichtlich verdreifachen (100708). Seitens der Stromversorger wird freilich der Eindruck erweckt, als ob die Zunahme der auf der Stromrechnung ausgewiesenen EEG-Belastung auf eine entsprechende Zunahme der Einspeisungsvergütungen – insbesondere für Solarstrom – zurückzuführen sei (100507).

Wenn es auch künftig nur zu geringen Negativpreisen kommen würde, sähe die Bundesnetzagentur keinen Bedarf, die Ausnahmeregelung zu verlängern. "Die Erfahrungen des ersten Halbjahres 2010 zeigen, dass die Strombörse die zusätzlichen EEG-Mengen bei einer rationalen Preisbildung vollständig aufnehmen konnte", teilte sie mit. "Auch scheinen sich die Übertragungsnetzbetreiber und die Händler- und Kraftwerksseite prozessual so gut auf die neuen EEG-Vermarktungsvorgaben eingestellt zu haben, dass das Auftreten erheblich negativer Börsenpreise im Jahr 2010 bisher nicht zu beobachten war."

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