Januar 2010

100118

ENERGIE-CHRONIK


RAG "entschädigte" Landtagspräsidentin mit 30.000 Euro für vier Stunden

Der RAG-Konzern, der in diesem Jahr etwa 1,7 Milliarden Euro an Steuergeldern zur Aufrechterhaltung der deutschen Steinkohle-Förderung erhält (070911), hat seinerseits die Spendierhosen an, wenn es um die politische "Landschaftspflege" geht. Wie jetzt bekannt wurde, zahlte er den zwei Dutzend Mitgliedern des sogenannten RAG-Regionalbeirats im vergangenen Jahr 15.000 Euro an Grundvergütung sowie 200 Euro pro Sitzung als "Entschädigung". Insgesamt fanden zwei Sitzungen von jeweils knapp zwei Stunden Dauer statt, was einem Stundenlohn von 3850 Euro entspricht.

Besonders üppig wurden die Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) als Vorsitzende des Gremiums und ihr Stellvertreter Edgar Moron (SPD) bedacht: Sie erhielten die doppelte bzw. eineinhalbfache Grundvergütung plus Sitzungsgeldern, also 30.400 bzw. 22.900 Euro. Die Landtagspräsidentin bezeichnete die hohen Zahlungen als "normalen Vorgang". Sie sei auch "nicht käuflich".

Ans Licht kamen die üppigen Zuwendungen durch eine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Reiner Priggen. Die Landesregierung erweckte in ihrer schriftlichen Antwort vom 18. Januar zunächst den Anschein, als ob auch die Landtagspräsidentin und deren Stellvertreter "nur" die Grundvergütung von 15.000 Euro plus Sitzungsgeld erhalten hätten. Sie erklärte dies hinterher mit "Fehlinformationen durch die RAG" und entschuldigte sich bei Priggen .

Neben van Dinther und Moron gehört auch der CDU-Abgeordnete Josef Hovenjürgen dem exklusiven RAG-Kaffeekränzchen an. Der Rest des Gremiums besteht hauptsächlich aus Bürgermeistern von Gemeinden im Einzugsgebiet der RAG-Zechen. Die Kommunalbeamten dürfen von ihren Einkünften aus solchen Nebentätigkeiten jährlich 6000 Euro privat behalten. Der Rest muß an den Dienstherrn abgeführt werden. Frei und geheim bleiben jedoch Zuwendungen von den Sparkassen. Aufgrund des seit 2005 geltenden nordrhein-westfälischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes sind sie außerdem verpflichtet, ihren Dienstherrn über Beraterverträge und Mitgliedschaften in irgendwelchen Gremien zu informieren. Dieses Korruptionsbekämpfungsgesetz gilt indessen nur noch bis Endes des Jahres. Ursprünglich sollte es bereits am 28. Februar 2009 außer Kraft treten.

Links (intern)