September 2007

070904

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat lehnt Aufweichung der Anreizregulierungsverordnung ab

Die von der Bundesregierung im Juni beschlossene Anreizregulierungsverordnung (070601) wurde am 21. September in ihren Kernpunkten mit knapper Mehrheit auch vom Bundesrat gebilligt. Das Bundeswirtschaftsministerium äußerte sich befriedigt über den Ausgang der Abstimmung und kündigte an, das Kabinett werde nun in Kürze über das Inkrafttreten der Verordnung in der vom Bundesrat gebilligten Fassung entscheiden.

Vor der Abstimmung im Bundesrat hatten Energiekonzerne und Stadtwerke ihre seit einem Jahr laufende Kampagne gegen die Eckpunkte der Anreizregulierungsverordnung nochmals verschärft. In der geplanten Form könne die Verordnung "viele Strom- und Gasnetzbetreiber in wirtschaftliche Notlagen treiben und in ihrer Existenz gefährden", erklärten der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) und der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) am 18. September in einer gemeinsamen Stellungnahme. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appellierte an den Bundesrat, "eine wirtschaftliche Überforderung der Stadtwerke durch die geplante Anreizregulierung abzuwehren".

Zum Fürsprecher der Lobby machten sich besonders die Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens hatte der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates empfohlen, die allgemeine Produktivitätsvorgabe von 1,25 auf 0,5 Prozent pro Jahr für die erste und von 1,5 auf 1,0 Prozent pro Jahr für die zweite Regulierungsperiode abzusenken. Die baden-württembergische Landesregierung hatte beantragt, die Effizienzvorgabe nicht am effizientesten Unternehmen zu orientieren, sondern nur an der Gruppe der oberen zehn Prozent.

Die Verwässerungsversuche scheiterten anscheinend nur deshalb, weil der Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz, das die Vorstöße aus Düsseldorf und Stuttgart ebenfalls unterstützte, bei der Abstimmung nicht anwesend war. Als er auch nach einer viertelstündigen Unterbrechung der Sitzung nicht auffindbar war, fand die Abstimmung ohne ihn statt.

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