Dezember 2006

061202

ENERGIE-CHRONIK


EnBW beantragt Verlängerung der Laufzeit für Neckarwestheim 1

Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) will den älteren Block des Kernkraftwerks Neckarwestheim acht Jahre länger am Netz lassen, als im Energiekonsens vereinbart wurde. Sie hat deshalb am 21. Dezember beim Bundesumweltministerium die Übertragung einer Reststrommenge von 46,9 Milliarden Kilowattstunden aus dem Kontingent des neueren Blocks beantragt. Der Antrag kam nicht überraschend, da die EnBW bereits im Januar 2006 entsprechende Absichten bestätigt hatte (060104). Wenn ihm stattgegeben würde, könnten beide Blöcke voraussichtlich bis zum Jahre 2017 betrieben werden.

Im September 2006 hatte der RWE-Konzern einen ähnlichen Antrag gestellt, damit er Biblis A am Netz lassen und gemeinsam mit Biblis B bis ins Jahr 2011 betreiben kann (060901). Hier wie dort will der Betreiber die Laufzeit seines jeweils ältesten Reaktors durch die Übertragung einer Reststrommenge von einer jüngeren Anlage verlängern lassen, was gemäß § 7 Abs. 1b des Atomgesetzes der Zustimmung des Bundesumweltministeriums im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium bedarf. Das Atomgesetz nennt keine Kriterien, bei deren Erfüllung dem Antrag stattzugeben wäre. Dennoch behauptete die EnBW in ihrer Pressemitteilung, die Rechtslage sei "so eindeutig, daß das Bundesumweltministerium dem Antrag stattgeben muß".

Der EnBW-Antrag werde "auf der Grundlage des geltenden Atomgesetzes nach Recht und Gesetz geprüft", erklärte dazu Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD). "Stimmt das Bundesumweltministerium dem Antrag nach Prüfung nicht zu, entfällt die gesetzliche Einvernehmenspflicht mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium."

Den Antrag stellte die vor drei Jahren gegründete Tochter EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). Am 5. Dezember hatte die EnBW mitgeteilt, daß diese Gesellschaft ab 1. Januar 2007 für den Betrieb ihrer beiden Kernkraftwerke in Neckarwestheim und Philippsburg sowie für den Nachbetrieb des bereits vom Netz gegangenen Kernkraftwerks Obrigheim (050503) zuständig sein wird. Sitz der EnKK ist Obrigheim.